Gemeinsame Pressemitteilung mit Alexander Salomon und Manfred Kern vom 3. April 2012
Mehr als eine Million Euro für den ländlichen Raum im Bereich Karlsruhe/Bruchsal
Die Landtagsabgeordneten der Fraktion Grüne Alexander Salomon, Gisela Splett und Manfred Kern freuen sich über die Unterstützung für die Gemeinden Sulzbach, Sulzfeld, Sprantal, Ruit, Flehingen, Großvillars sowie Ubstadt-Weiher und Stettfeld aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat am Dienstag diesen Gemeinden die Zusage für insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro Mittel zur Unterstützung erteilt, davon u.a. 559.640 Euro zur energetischen Modernisierung der Ravensburghalle in Sulzfeld und 175.920 Euro zur Schaffung eines attraktiven Ortsmittelpunkts in Sulzbach. Außerdem werden verschiedene Wohnbauprojekte in den Ubstadter Stadtteilen Weiher und Stettfeld mit einer Summe von 264.200 Euro gefördert.
Die Gemeinden hatten in 2011 eine Förderung im Rahmen des ELR beantragt. Nun wurden die Projekte ausgewertet und die Programmentscheidung bekannt gegeben.
„Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen in unseren ländlichen Regionen verbessert werden", so die Abgeordneten einstimmig. „Dass sich unser Einsatz für eine bessere Mittelausstattung des Ländlichen Raums im Haushaltsverfahren bezahlt gemacht hat und mit den ausgewählten Projekten ein aktiver Beitrag zur ökologischen Modernisierung unserer Wirtschaft und zur Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze geleistet wird, ist motivierend".
Das ELR ist das zentrale Förderprogramm für den Ländlichen Raum. Ziel ist es, den Ländlichen Raum attraktiv zu erhalten. Die grün-rote Landesregierung hat das ELR noch stärker als bisher auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet. So müssen die Antragstellenden nachweisen, wie ein zu förderndes Projekt hierzu einen Beitrag leistet.
Die Auswahl der Orte und Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen. Die Entscheidung über deren Förderung wird jedes Jahr durch das MLR getroffen. Dabei werden die Projekte in einem mehrstufigen Verfahren auch hinsichtlich ihrer strukturverbessernden Wirkung beurteilt. Je schwerwiegender die strukturellen Mängel, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Aktionen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm.