Pressemitteilung vom 18. Juli 2007
Geplanter
Verkauf der landeseigenen
Erbpachtgrundstücke in der
Karlsruher Nordweststadt
(Binsenschlauch) durch die
Landesimmobiliengesellschaft (LIG)
an Investoren
MdL Renate
Rastätter und MdL Gisela Splett:
„Ängste und Sorgen der Familien
im Binsenschlauch sind
berechtigt – wir verlangen
von der Landesregierung
Vertrauensschutz für die
Betroffenen“
Die beiden
Karlsruher Landtagsabgeordneten
Renate Rastätter und Dr. Gisela
Splett halten die Sorgen und
Ängste der rund 500 Familien in
der Nordweststadt für
berechtigt. „In einer Art
Salamitaktik hat die
Landesregierung innerhalb von 1
½ Jahren vollendete Tatsachen
geschaffen und einer
Investorengruppe die Vermarktung
der Erbpachtgrundstücke
überlassen“, kritisieren die
beiden grünen Abgeordneten. „Der
Vertrauensschutz für die
Familien wurde dabei in
eklatanter Weise missachtet“.
Splett und
Rastätter haben deshalb einen
Abgeordnetenbrief an
Finanzminister Stratthaus
geschrieben und ihn dazu
aufgefordert, direkt mit den
Betroffenen sozialverträglich
und
akzeptable Bedingungen
auszuhandeln, die ihnen einen
dauerhaften Vertrauensschutz
gewähren. Dazu Renate Rastätter:
“Wir begrüßen ausdrücklich, dass
den Grundbesitzern (Erbpacht)
der Kauf der Grundstücke zum
Preis der Gutachterausschüsse
minus 20 % angeboten wurde.
Allerdings rechtfertigt dieser
Nachlass auf keinen Fall die
Schnelligkeit und Rigorosität,
mit der die Landesregierung den
Verkauf der Grundstücke jetzt
„abwickeln“ möchte. Nicht alle
Familien sind in der Lage, die
Grundstücke zu kaufen, oder
brauchen einen langen Vorlauf um
definitiv zu klären, ob ihnen
dies möglich ist.“
Außerdem
wirft die Veräußerung von
Erbpachtgrundstücken eine Reihe
von Fragen auf, die für die
Betroffenen völlig ungeklärt
sind und für ihre Zukunft eine
große Bedrohung
darstellen. „Wie verändert sich
beispielsweise die rechtliche
Situation der Besitzer der
Häuser, wenn ihnen das
Grundstück auf dem ihr Haus
steht, nicht mehr gehört und ein
privater Investor darüber
verfügen kann? Welche
Eingriffsrechte hat dann der
Eigentümer des Grundstücks?
Diese Fragen müssen dringend
geklärt werden, deshalb müssen
sie vor jeder Entscheidung
beantwortet werden“, so Splett.