Pressemitteilung vom 18. Juli 2007

 

Geplanter Verkauf der landeseigenen Erbpachtgrundstücke in der Karlsruher Nordweststadt (Binsenschlauch) durch die Landesimmobiliengesellschaft (LIG) an Investoren
 

MdL Renate Rastätter und MdL Gisela Splett: „Ängste und Sorgen der Familien im Binsenschlauch sind berechtigt – wir verlangen
von der Landesregierung Vertrauensschutz für die Betroffenen“

 

Die beiden Karlsruher Landtagsabgeordneten Renate Rastätter und Dr. Gisela Splett halten die Sorgen und Ängste der rund 500 Familien in der Nordweststadt für berechtigt. „In einer Art Salamitaktik hat die Landesregierung innerhalb von 1 ½ Jahren vollendete Tatsachen geschaffen und einer Investorengruppe die Vermarktung der Erbpachtgrundstücke
überlassen“, kritisieren die beiden grünen Abgeordneten. „Der Vertrauensschutz für die Familien wurde dabei in eklatanter Weise missachtet“.
 

Splett und Rastätter haben deshalb einen Abgeordnetenbrief an Finanzminister Stratthaus geschrieben und ihn dazu aufgefordert, direkt mit den Betroffenen sozialverträglich und
akzeptable Bedingungen auszuhandeln, die ihnen einen dauerhaften Vertrauensschutz gewähren. Dazu Renate Rastätter: “Wir begrüßen ausdrücklich, dass den Grundbesitzern (Erbpacht) der Kauf der Grundstücke zum Preis der Gutachterausschüsse minus 20 % angeboten wurde. Allerdings rechtfertigt dieser Nachlass auf keinen Fall die Schnelligkeit und Rigorosität, mit der die Landesregierung den Verkauf der Grundstücke jetzt „abwickeln“ möchte. Nicht alle Familien sind in der Lage, die Grundstücke zu kaufen, oder brauchen einen langen Vorlauf um definitiv zu klären, ob ihnen dies möglich ist.“
 

Außerdem wirft die Veräußerung von Erbpachtgrundstücken eine Reihe von Fragen auf, die für die Betroffenen völlig ungeklärt sind und für ihre Zukunft eine große Bedrohung
darstellen. „Wie verändert sich beispielsweise die rechtliche Situation der Besitzer der Häuser, wenn ihnen das Grundstück auf dem ihr Haus steht, nicht mehr gehört und ein
privater Investor darüber verfügen kann? Welche Eingriffsrechte hat dann der Eigentümer des Grundstücks? Diese Fragen müssen dringend geklärt werden, deshalb müssen sie vor jeder Entscheidung beantwortet werden“, so Splett.