Pressemitteilung vom 11. Oktober 2007

 

Grüne Abgeordnete wollen Erbbaurechtsnehmern auf landeseigenen Grundstücken Erwerbsmöglichkeit sichern

 

Die beiden Karlsruher Landtagsabgeordneten Gisela Splett und Renate Rastätter haben mit ihrer Fraktion einen Antrag im Landtag eingebracht, der darauf abzielt, den Erbbauberechtigten auf landeseigenen Grundstücken die Möglichkeit des Erwerbs während der gesamten Vertragslaufzeit zu sichern.

„Wir haben beantragt, dass den ErbbaurechtsnehmerInnen für die gesamte Restlaufzeit der Erbbaurechte die Möglichkeit eingeräumt werden soll, die Grundstücke zum Verkehrswert abzüglich einer Ermäßigung von 20% zu erwerben und diese Verpflichtung im Fall eines Verkaufs an Dritte auch diesen auferlegt wird,“ erläutern die Grünen Abgeordneten. „Dies ist uns wichtig, weil sonst insbesondere bei einem Verkauf der Grundstücke an Dritte die Gefahr besteht, dass die Erbbauberchtigten nicht mehr oder nur noch zu deutlich schlechteren Konditionen kaufen können.“

 

Die so genannte „Vermarktungsoffensive“ des Landes bezüglich der Erbaugrundstücke hat bei den Betroffenen große Irritationen ausgelöst. Die Grünen kritisieren insbesondere, dass den ErbbaurechtsnehmerInnen mitgeteilt wurde, dass sie nur noch bis Jahresende Zeit hätten, Kaufinteresse zu bekunden. Bei Nichterwerb sei mit einem Verkauf der Grundstücke an Investoren zu rechnen; mit Ablauf des Erbaurechts würden dann die Gebäude diesen Investoren zufallen, die Erbbauberechtigten würden nur mit 2/3 des Gebäudewerts entschädigt. „Bei Erbbauverträgen, die Restlaufzeiten von zum Teil deutlich über 20 Jahren haben, halten wir diese Vorgehensweise des Landes für nicht vertretbar. Die Menschen brauchen ein faires Angebot und langfristige Planungssicherheit statt kurzer Entscheidungsfristen“, so Splett und Rastätter.

 

Inzwischen liegt den Landtagsabgeordneten die Antwort der Landesregierung auf den Antrag der Grünen Fraktion vor. „Leider sind die Aussagen der Landesregierung wenig hilfreich“, so Gisela Splett und Renate Rastätter. Die Landesregierung denkt offenbar weiterhin über einen Verkauf an Dritte nach und will die Entscheidung von einer Wirtschaftlichkeits­untersuchung abhängig machen. „Dies“, betonen die beiden Abgeordneten, „darf aber nicht alleiniges Kriterium für den Umgang mit den Grundstücken sein. Wir fordern die Landesregierung auf, den Vertrauensschutz zu wahren und soziale Aspekte mit zu berücksichtigen.“

 

 

Info: Von den rund 1600 landeseigenen Erbbaugrundstücken befinden sich fast 700 in Karlsruhe. In etwa 420 Fällen handelt es sich um Erbbauberechtigte in Einfamilienhäusern, etwa 230 Erbbauberechtigte sind in einer Genossenschaft oder GmbH organisiert und in 33 Fällen in Karlsruhe-Durlach haben Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern Erbbaurechte am jeweiligen Grundstück.