Pressemitteilung vom 16. April 2009
GRÜNE
Landtagsabgeordnete kritisiert
fehlende Kontrollen in
Umweltzone
Gesundheitsschutz muss oberste
Priorität haben
Neuer
Bußgeldkatalog regelt Kontrolle
des ruhenden Verkehrs
Die GRÜNE Landtagsabgeordnete
Gisela Splett kritisiert, dass
die Einhaltung der
Plakettenpflicht in der
Umweltzone in Karlsruhe nicht
gezielt kontrolliert wird: „Die
Einführung der Umweltzone hat ja
einen konkreten Grund - nämlich
die gesundheitsschädliche
Schadstoffbelastung der Luft in
der Karlsruher Innenstadt“.
Aufgrund
der Grenzwertüberschreitungen
war die Aufstellung eines
Luftreinhalte-Aktionsplans
erforderlich. Dieser vom
Regierungspräsidium Karlsruhe
erstellte Plan sah zunächst ein
Fahrverbot für Fahrzeuge mit
besonders hohem
Schadstoffausstoß (Diesel-Kfz
schlechter EURO 2 und Otto-Kfz
schlechter EURO 1) in der
Umweltzone ab 01.01.2008 vor.
Die Einführung wurde dann um ein
Jahr verschoben, bei den
Otto-Fahrzeugen sind praktisch
nur noch Fahrzeuge ohne
Katalysator betroffen.
Abgeschätzt wurde im Vorfeld,
dass diese Fahrverbote
Immissionsminderungen von 1,5%
(Feinstaub) bis 3 % (NO" in der
Reinhold-Frank-Straße) bringen
würden. Der Effekt der
Fahrverbote sei also nicht so
groß, dass die Einhaltung der
Feinstaub-Grenzwerte garantiert
werden könne, aber zumindest
sollten sie das Überschreiten
der Grenzwerte
unwahrscheinlicher machen und
damit für „gesündere“ Luft in
der Innenstadt sorgen.
Splett betont, dass bei diesen
Wirksamkeitsabschätzungen
zugrunde gelegt wurde, dass die
Fahrverbote zu 100% befolgt
würden. Schon die zahlreich
erteilten Ausnahmegenehmigungen
vermindern dementsprechend die
erhoffte Wirkung. Wenn nun auch
noch auf Kontrollen
weitestgehend verzichtet wird,
dann seien die ganze Maßnahme
und der
Luftreinhalte-/Aktionsplan
insgesamt in Frage gestellt.
Betroffen vom Fahrverbot seien
ja ohnehin nur wenige Fahrzeuge
mit besonders hohen
Schadstoffwerten (max. 3-5 % des
Fahrzeugbestands). Diese, so die
GRÜNE Position, müssten aber
wirklich aus den Straßen der
Innenstadt herausgehalten
werden.
Splett widerspricht der
Darstellung des Amtes für
Bürgerservice und Sicherheit,
wonach die Politessen für die
Überwachung der Umweltzone nicht
zuständig seien. Seit dem 1.
Februar gilt bundesweit der neue
Bußgeldkatalog, der eine
Kontrolle des ruhenden Verkehrs
vorsieht. Danach wird nicht nur
derjenige mit 40 € und einem
Punkt in Flensburg bestraft, der
ohne gültige Plakette in der
Umweltzone fährt, sondern auch
derjenige, der dort parkt.
Andere Städte haben dies
offensiv aufgegriffen –
beispielsweise verteilen die
Politessen in Gelsenkirchen ein
spezielles
Umweltzonen-„Knöllchen“. Im
Übrigen habe es auch vorher
schon Kontrollmöglichkeiten
gegeben. So habe Berlin schon zu
Beginn des vergangenen Jahres
„schwerpunktmäßige“ Kontrollen
angekündigt und wohl auch
durchgeführt.
Splett weist auch darauf hin, dass Umweltministerin Gönner immer wieder betont habe, dass die Einführung der Umweltzonen zu einer beschleunigten Um- und Nachrüstung des Fahrzeugbestands führe und damit auch außerhalb der Umweltzonen einen positiven Effekt habe. Wenn nun aber die, die ihr Fahrzeug mit Blick auf die Einführung der Fahrverbote umgerüstet haben, lesen, dass das Fahren ohne Plakette mangels Kontrollen und mangels Ahndung folgenlos bleibe, dann sei dies kaum nachvollziehbar und kontraproduktiv.