Pressemitteilung vom 16. April 2009

 

GRÜNE Landtagsabgeordnete kritisiert fehlende Kontrollen in Umweltzone

 

Gesundheitsschutz muss oberste Priorität haben

 

Neuer Bußgeldkatalog regelt Kontrolle des ruhenden Verkehrs

 

Die GRÜNE Landtagsabgeordnete Gisela Splett kritisiert, dass die Einhaltung der Plakettenpflicht in der Umweltzone in Karlsruhe nicht gezielt kontrolliert wird: „Die Einführung der Umweltzone hat ja einen konkreten Grund - nämlich die gesundheits­schädliche Schadstoffbelastung der Luft in der Karlsruher Innenstadt“.

 

Aufgrund der Grenzwertüberschreitungen war die Aufstellung eines Luftreinhalte-Aktionsplans erforderlich. Dieser vom Regierungspräsidium Karlsruhe erstellte Plan sah zunächst ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß (Diesel-Kfz schlechter EURO 2 und Otto-Kfz schlechter EURO 1) in der Umweltzone ab 01.01.2008 vor. Die Einführung wurde dann um ein Jahr verschoben, bei den Otto-Fahrzeugen sind praktisch nur noch Fahrzeuge ohne Katalysator betroffen. Abgeschätzt wurde im Vorfeld, dass diese Fahrverbote Immissionsminderungen von 1,5% (Feinstaub) bis 3 % (NO" in der Reinhold-Frank-Straße) bringen würden. Der Effekt der Fahrverbote sei also nicht so groß, dass die Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte garantiert werden könne, aber zumindest sollten sie das Überschreiten der Grenzwerte unwahrscheinlicher machen und damit für „gesündere“ Luft in der Innenstadt sorgen.

Splett betont, dass bei diesen Wirksamkeitsabschätzungen zugrunde gelegt wurde, dass die Fahrverbote zu 100% befolgt würden. Schon die zahlreich erteilten Ausnahmegenehmigungen vermindern dementsprechend die erhoffte Wirkung. Wenn nun auch noch auf Kontrollen weitestgehend verzichtet wird, dann seien die ganze Maßnahme und der Luftreinhalte-/Aktionsplan insgesamt in Frage gestellt. Betroffen vom Fahrverbot seien ja ohnehin nur wenige Fahrzeuge mit besonders hohen Schadstoffwerten (max. 3-5 % des Fahrzeugbestands). Diese, so die GRÜNE Position, müssten aber wirklich aus den Straßen der Innenstadt herausgehalten werden.

  

Splett widerspricht der Darstellung des Amtes für Bürgerservice und Sicherheit, wonach die Politessen für die Überwachung der Umweltzone nicht zuständig seien. Seit dem 1. Februar gilt bundesweit der neue Bußgeldkatalog, der eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs vorsieht. Danach wird nicht nur derjenige mit 40 € und einem Punkt in Flensburg bestraft, der ohne gültige Plakette in der Umweltzone fährt, sondern auch derjenige, der dort parkt. Andere Städte haben dies offensiv aufgegriffen – beispielsweise verteilen die Politessen in Gelsenkirchen ein spezielles Umweltzonen-„Knöllchen“. Im Übrigen habe es auch vorher schon Kontrollmöglichkeiten gegeben. So habe Berlin schon zu Beginn des vergangenen Jahres „schwerpunktmäßige“ Kontrollen angekündigt und wohl auch durchgeführt.

 

Splett weist auch darauf hin, dass Umweltministerin Gönner immer wieder betont habe, dass die Einführung der Umweltzonen zu einer beschleunigten Um- und Nachrüstung des Fahrzeugbestands führe und damit auch außerhalb der Umweltzonen einen positiven Effekt habe. Wenn nun aber die, die ihr Fahrzeug mit Blick auf die Einführung der Fahrverbote umgerüstet haben, lesen, dass das Fahren ohne Plakette mangels Kontrollen und mangels Ahndung folgenlos bleibe, dann sei dies kaum nachvollziehbar und kontraproduktiv.