Pressemitteilung vom 25. Oktober 2010

 

Fehlender Lärmaktionsplan für Stuttgarter Flughafen

 

EU-Kommission bestätigt: Verstoß gegen EU-Recht

 

In einem Schreiben an die Landtagsabgeordnete Gisela Splett, umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, hat die EU-Kommission klargestellt, dass für den Stuttgarter Flughafen schon im Juli 2008 ein Lärmaktionsplan hätte aufgestellt werden müssen. Dass bisher immer noch kein Lärmaktionsplan vorliegt, sei ein Verstoß gegen die EU-Umgebungslärmrichtlinie.

 

Auch der laxe Umgang mit der Pflicht zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen an Hauptverkehrsstraßen kann noch Folgen haben. Die EU-Kommission kündigt in dem Schreiben an Gisela Splett an, die Vollständigkeit der Lärmaktionspläne zu überprüfen und danach über die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren zu entscheiden.

 

Gisela Splett kritisierte die Landesregierung für ihre Untätigkeit: „Für die Erstellung eines Lärmaktionsplans für den Stuttgarter Flughafen ist das Regierungspräsidium zuständig. Wir drängen seit Jahren darauf, dass mit der Planerstellung endlich begonnen wird. Doch die Landesregierung vertröstet uns immer wieder und hat zuletzt in einer Ausschusssitzung vergangene Woche noch Prüfungsbedarf hinsichtlich der Notwendigkeit eines Lärmaktionsplans für den Flughafen geltend gemacht. Ich bin deshalb froh, dass die EU-Kommission sich nun so eindeutig und klar geäußert hat."

 

Splett betont, dass bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen nach EU-Recht die Öffentlichkeitsbeteiligung eine große Rolle spielt. „Die Öffentlichkeit hat – stärker als bei anderen Verfahren – die Möglichkeit, ihre Sichtweisen und Wünsche einzubringen. Schon deshalb können andere Planungen im Lärmschutz einen Lärmaktionsplan, wie ihn die EU-Richtlinie vorsieht, nicht ersetzen."

 

Interessant wird nach Ansicht der Grünen auch, wie es bei den Lärmaktionsplänen an Hauptverkehrsstraßen weitergeht. Für die Aufstellung dieser Pläne sind in Baden- Württemberg die jeweiligen Kommunen zuständig. Von 70 Kommunen, in denen mehr als 100 EinwohnerInnen von starkem Straßenverkehrslärm (70 dB Lden bzw. 60 dB Lnight) betroffen sind, hatten aber bis Juli dieses Jahres laut Angabe des Umweltministeriums nur 12 Kommunen Lärmaktionspläne erstellt und 20 waren zu diesem Zeitpunkt mit der Erstellung befasst. Die Grünen sehen – trotz kommunaler Zuständigkeit – die Landesregierung in der Pflicht, sich aktiver als bisher für das Zustandekommen der notwendigen Pläne einzusetzen.