Papier zur gemeinsamen Pressekonferenz mit der "Initiative 2000 plus - Schulmaterialien aus Recyclingpapier" am 31. Mai 2007
Mehr
Recyclingpapier in
Landesbehörden
Recyclingpapier ist
umweltfreundlicher und billiger
– trotzdem ist die Verwendung in
Landesbehörden rückläufig
Grüne und Initiative 2000 plus
setzen sich für klare Regelungen
zur Verwendung von
Recyclingpapier ein
Forderungen für mehr
Recyclingpapier in der
Landesverwaltung
1. Klare Regelung für
Landesbehörden
Wir fordern zeitnah eine klare
und verbindliche Regelung zur
vorrangigen Verwendung von
Recyclingpapier in
Landesbehörden. Der
Ministerratsbeschluss von 1999
wurde schon damals von uns
abgelehnt (vgl. Drucksache
12/4213); er ist inzwischen
vollkommen überholt und sollte
schnellstmöglich durch eine neue
Regelung ersetzt werden.
2. Zentrale Beschaffung
Wir sprechen uns für die
Beibehaltung einer zentralen
Beschaffung aus, da dies die
Umsetzung von verbindlichen
Beschaffungsleitlinien für
umweltverträgliche Produkte
erleichtert. Anzustreben ist,
dass alle Dienststellen des
Landes ihren Papierbedarf über
die gemeinsame
Beschaffungsstelle decken.
Hierbei muss der Bezug von
Recyclingpapier zum Standard
werden und die Bestellung von
Frischfaserpapier einer
Begründung bedürfen.
3. Landesbehörden als Vorbild
Wir fordern, dass die
Landesverwaltung bei der
umweltorientierten Beschaffung
eine Vorbildfunktion einnimmt
und - entsprechend der
Beschaffungsanordnung aus dem
Jahr 2001 - umweltfreundliche
Produkte tatsächlich bevorzugt.
Recyclingpapier sollte dabei
auch ganz offensiv als positiver
Imagefaktor verstanden werden.
4. Kampagne für Recyclingpapier
Wir fordern die Landesregierung
auf, sich klar zur Verwendung
von Recyclingpapier zu bekennen
und – ebenso wie
Bundesumweltministerium und
Umweltbundesamt - für den
Einsatz von Recyclingpapier mit
dem „Blauen Engel“ zu werben.
Welche Argumente sprechen für
Recyclingpapier?
Recyclingpapier ist ökologischer
Bei der Herstellung von
Recyclingpapier werden erheblich
weniger Ressourcen (Holz,
Energie, Wasser) verbraucht und
erheblich weniger bis gar keine
Chemikalien eingesetzt. Auch die
Schadstoffe im Abwasser und die
Umweltbelastungen durch den
Transport der Rohstoffe sind
geringer. Das Umweltbundesamt
kommt deshalb zu dem eindeutigen
Fazit: „Ein höherer
Altpapieranteil bedeutet mehr
Umweltschutz.“
Nach wie erfolgt die
Rohstoffgewinnung für die
Papierherstellung weltweit immer
noch in hohem Maße aus nicht
nachhaltig betriebener
Forstwirtschaft. Eine Senkung
des Papierverbrauchs und einer
hohen Recyclingpapieranteil
dienen somit auch dem Schutz der
(Ur-)wälder. Auch das
Staatsministerium bestätigt
deshalb in einem Schreiben vom
12.04.2007: „Dabei sind die
ökologischen Vorteile von
Recyclingpapier zwischenzeitlich
unbestritten.“
Recyclingpapier ist auch ein
Beitrag zum Klimaschutz
Der Energiebedarf der
Zellstoffherstellung aus Holz
ist deutlich höher als der zur
Altpapieraufbereitung. Laut
einer Studie des Instituts für
Energie- und Umweltforschung
Heidelberg (ifeu) aus dem Jahr
2006 spart eine Tonne
Recyclingpapier im Vergleich zu
Frischfaserpapier je nach
Herkunft des Zellstoffs zwischen
183 und 347 kg CO2
ein.
Recyclingpapier hat eine hohe
Qualität
Entgegen immer noch vorhandener
Vorurteile gibt es sehr
hochwertige Recyclingpapiere für
praktisch jeden Einsatzzweck. Es
sind helle Qualitäten verfügbar,
und modernes Recyclingpapier
eignet sich ohne Einschränkung
für den Büroalltag. Die größten
Bürogerätehersteller empfehlen
die Verwendung von
Recyclingpapier bei der
überwiegenden Anzahl von Druck-
und Kopiergeräten.
Auch die Archivierbarkeit ist
kein Argument mehr gegen
Recyclingpapier. Recyclingpapier
mit dem Blauen Engel erfüllt die
DIN 6738 und wird daher höchsten
Archivierungsansprüchen gerecht.
Es ist über mehrere 100 Jahre
alterungsbeständig.
Recyclingpapier hilft Kosten
sparen
Entsprechend den Angaben der
Landesregierung (vgl. Drucksache
14/775) war Recyclingpapier in
den letzten Jahren billiger als
Frischfaserpapiere.
Das Einsparpotential durch eine
Erhöhung des
Recyclingpapieranteils in den
Behörden liegt in der
Größenordnung von 100.000 Euro.
Die Stadt Stuttgart gibt an,
durch ihren hohen
Recyclingpapieranteil ca. 45.000
Euro pro Jahr einzusparen.
Recyclingpapier ist gut zu
erkennen
Mit den Blauen Engel existiert
ein anspruchsvolles
Umweltzeichen für Papier. Neben
der Herkunft der Rohstoffe
werden auch Gesundheitsaspekte
und Umweltaspekte bei der
Produktion berücksichtigt.
Ist ein hoher
Recyclingpapieranteil
praktikabel?
Beispiele aus Kommunen,
Unternehmen, einzelnen
Landesbehörden und anderen
Bundesländern zeigen, dass die
vorrangige Verwendung von
Recyclingpapier nicht
ungewöhnlich und problemlos
möglich ist:
Beispielsweise hat die Stadt
Stuttgart einen
Recyclingpapieranteil von 85%.
Die Beschaffung erfolgt zentral;
die Ausgabe von
Frischfaserpapier erfolgt nur
nach Begründung.
Bekannt für ihren hohen
Recyclingpapieranteil sind in
Baden-Württemberg u.a. die
Landesbank Baden-Württemberg,
die Robert Bosch GmbH, die
Landesbausparkasse
Baden-Württemberg, die
Württembergische Versicherung
und die Deutsche Post AG (deren
Einkauf für Büropapier in
Stuttgart angesiedelt ist).
Die
Verwendung von Recyclingpapier
in der Landesverwaltung ist
höchst unterschiedlich: Während
das Umweltministerium einen
hohen (aber leider ebenfalls
rückläufigen)
Recyclingpapieranteil hat (2003:
97%, 2006: 87%) und auch das
Ministerium für Kultur, Jugend
und Sport auf einen Anteil von
immerhin 80% kommt, scheint man
im Justizministerium lange Zeit
nichts von der Existenz von
Recyclingpapieren gewusst zu
haben (laut Waßner 2002 0%
Recyclingpapier). Ein aktueller
Überblick über alle Ressorts und
insbesondere die nachgeordneten
Behörden liegt nicht vor.
In
Schleswig-Holstein verpflichtet
ein Erlass aus dem Jahr 1997 zur
Verwendung von Recyclingpapier.
Nur in besonderen Ausnahmefällen
kann chlorfrei gebleichtes
Frischfaserpapier eingesetzt
werden. Ein ähnlicher Erlass
existiert auch in Hessen.
Wie hat sich der
Recyclingpapieranteil in der
Landesverwaltung in den letzten
Jahren entwickelt?
Der kostenmäßige Anteil an
Recyclingpapier hat von ca. 40%
im Jahr 2002 auf ca. 27% im Jahr
2006 abgenommen (vgl.
Landtagsdrucksache 14/255). Der
Recyclingpapieranteil ist also
deutlich rückläufig.
Wie ist der Papiereinsatz in
der baden-württembergischen
Landesverwaltung geregelt?
Ministerratsbeschlüsse
Während ein
Ministerratsbeschluss aus dem
Jahr 1990 die vorrangige
Verwendung von Recyclingpapier
regelte, existiert seit 1999 ein
Ministerratsbeschluss zum
„sachgerechten“ Papiereinsatz:
„Der Ministerrat beschließt den
sachgerechten Einsatz von
Recyclingpapier und von
Frischfaserpapier aus
nachhaltiger Forstwirtschaft in
der Landesverwaltung. Die
Papierauswahl hat sich am
Einsatzzweck sowie an den
Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und
Praktikabilität zu orientieren.
…“
Die Argumente, die für die
Änderung der Regelung im Jahr
1999 herangezogen wurden, haben
jedoch keinerlei Gültigkeit
mehr:
Die als Problem genannte
Archivierbarkeit von
Recyclingpapier ist in
Anbetracht der heutigen
Qualitäten - wenn überhaupt -
nur noch für einen ganz geringen
Anteil des Papierverbrauchs in
den Landesbehörden relevant.
Die Hoffnung auf verbesserte
Absatzmöglichkeiten für
heimisches Durchforstungsholz
durch eine Steigerung des
Frischfaserpapieranteils hat
sich nicht erfüllt. Zudem hat
sich die Absatzsituation für
Durchforstungsholz im
Zusammenhang mit der
energetischen Verwertung von
Holz (Stichwort: Holzpellets)
zwischenzeitlich stark
verändert.
Beschaffungsanordnung
In der Beschaffungsanordnung aus
dem Jahr 2001 ist Umweltschutz
als allgemein verbindlicher
Beschaffungs- und
Vergabegrundsatz verankert.
„Grundsätzlich ist im Rahmen der
Vergabevorschriften unter den am
Markt befindlichen und für den
vorgesehenen Verwendungszweck
geeigneten Erzeugnissen das
Produkt zu bevorzugen, das bei
der Herstellung, im Gebrauch und
oder in der Entsorgung die
geringsten Umweltbelastungen
hervorruft.“
Zusage des Umweltministeriums
Im Rahmen der Beratung unseres
Antrags Drucksache 14/775 im
Umweltausschuss am 8. März 2007
hat Ministerin Gönner zugesagt,
mit einem Schreiben an ihre
Kabinettskollegen heranzutreten
mit dem Anliegen, verstärkt
Recyclingpapier zu verwenden und
den erweiterten Einsatz von
Recyclingpapier in der
Landesverwaltung im Rahmen der
Fortschreibung des Umweltplans
zu untersuchen.
Papierbeschaffung
Die Papierbeschaffung erfolgt
gemäß Beschaffungsanordnung aus
dem Jahr 2001 überwiegend
zentral über die Gemeinsame
Beschaffungsstelle
Baden-Württemberg beim
Logistikzentrum der Polizei (LZBW).
Die Beschaffungsstelle hat
jedoch keinen Einfluss auf die
zu beschaffenden Papiersorten
durch die jeweilige
Dienststelle.