Pressemitteilung vom 13. Oktober 2006
Keine
Notwendigkeit für Zweite
Rheinbrücke
Die Grüne
Landtagsabgeordnete Dr. Gisela
Splett hat Anfang September in
einer Anfrage der
Landesregierung einige konkrete
Fragen zur geplanten Zweiten
Rhein¬brücke gestellt. Das
umstrittene Brückenbauwerk wird
von Befürwortern damit
begründet, dass die bestehende
Rheinbrücke bei einer weiteren
Verkehrszunahme überlastet sei.
Außerdem sei der Bau einer
Zweiten Rheinbrücke notwendig,
weil die bestehende Rheinbrücke
saniert werden müsse.
„Die Antwort der
Landesregierung“, so Splett,
„lässt nun erkennen, dass bisher
wesentliche Grundlagendaten und
-erkenntnisse zum Projekt Zweite
Rheinbrücke fehlen.“ So liegen
keine Erkenntnisse zur
Aufteilung des Verkehrs in
klein- und weiträumige Fahrten
vor, obwohl sich gerade hieraus
ergeben würde, welche
Entlastungen mit einem Ausbau
des ÖPNV erreichbar sind.
„Der vorhergesagten
Verkehrszunahme liegen zudem
Zahlen und Annahmen der
Verkehrsentwicklung zugrunde,
die schlichtweg falsch sind“,
betont Splett. All dies wurde
bereits im Erörterungstermin zum
Raumordnungsverfahren in
Rheinland-Pfalz vorgetragen.
Sehr verwundert zeigt sich
Splett in diesem Zusammenhang
über die Aussage der
Landesregierung, dass die
dortige Anhörungsbehörde kein
Protokoll des öffentlichen
Termins gefertigt hat. „Dennoch
erging eine Entscheidung, die
das widerspiegelt, was die
Straßenbauverwaltung bereits vor
der Öffentlichkeits¬beteiligung
vorhatte“, kritisiert die
Karlsruher Abgeordnete.
Auch aus den Aussagen zur
Brückensanierung ergibt sich
nach Einschätzung der
Abgeordneten Splett keine
Notwendigkeit für den Bau einer
Zweiten Rheinbrücke.
Zwar wurde im Jahr 1997 von
einem qualifizierten Karlsruher
Ingenieurunternehmen die
Restlebensdauer der bestehenden
Brücke auf ca. 15 bis 20 Jahren
geschätzt. Es könne hieraus
jedoch nicht abgeleitet werden,
dass dann eine Vollsperrung
not¬wendig sei. Vielmehr seien
bei rechtzeitigen und sorgfältig
geplanten Sanierungs¬arbeiten
nur bereichsweise
Verkehrseinschränkungen
erforderlich.
Splett: „Da die von Seiten der
Straßenbauverwaltung genannten
Gründe einen Brückenneubau nicht
rechtfertigen, ist zu fragen,
was mit der Zweiten Rheinbrücke
tatsächlich bezweckt wird“. Die
Karlsruher Abgeordnete kündigt
an, dass die Grünen diese Frage
weiter verfolgen und hierbei im
Blick behalten werden, dass die
Straßenbauverwaltungen seit
Jahrzehnten einen so genannten
„Lückenschluss“ der BAB A 8 bei
Karlsruhe und der BAB A 8 bei
Pirmasens verfolgen.