Pressemitteilung vom 21. Februar 2011
Mitteilung des Bundes an die EU
zur Fällung der
Juchtenkäfer-Platane lässt viele
Fragen offen
Bundesumweltministerium liefert
keine schlüssige Erklärung zur
Baumfällung am 1. Oktober 2010
Die der
grünen Landtagsfraktion nun
vorliegende Mitteilung der
Bundesrepublik Deutschland an
die Europäische Kommission bzgl.
Artenschutz bei den S-21-
Bauarbeiten lässt nach Ansicht
der grünen Abgeordneten Gisela
Splett viele Fragen offen.
Klar ist,
dass die EU schon vor den
Baumfällung des 1. Oktober
Fragen zur Vereinbarkeit der
Baumaßnahmen mit
artenschutzrechtlichen
Bestimmungen an die
Bundesrepublik gerichtet hatte.
Diese wurden von
Bundesumweltministerium am
29.11.2010 beantwortet.
Klar ist
auch, dass bei der gefällten
Platane 552 mit einer
Juchtenkäfer-Besiedelung zu
rechnen war. Der Fachgutachter
hatte bereits im August 2010
diesbezüglich erklärt: „Hier ist
sicherzustellen, dass, die
erforderlichen Genehmigungen zur
Fällung vorausgesetzt, die
Platane im Beisein eines
Holzkäferexperten mit
nachgewiesenen Kenntnissen der
Biologie des Juchtenkäfers
gefällt wird und ggf. notwendige
Notbergungen von
Entwicklungsstadien vorgenommen
werden. Hierzu muss der Baum von
oben stückweise abgetragen
werden, der erwartete
Mulmhorizont befindet sich
vermutlich unterhalb 8m
Stammhöhe. Von dieser Marke an
muss langsam an den Horizont
herangearbeitet werden. Sobald
ein möglicher Befund
festgestellt werden kann, ist zu
entscheiden, wie weiter
vorgegangen wird.“ Gefällt wurde
dieser Baum bekanntermaßen
trotzdem – und zwar ohne
stückweises Abtragen von oben.
In der
Mitteilung der Bundesrepublik an
die EU-Kommission heißt es dazu:
„Der unter Ziffer 1 erwähnte
Baum … wurde gefällt“ und „für
den bereits gefällten Baum wurde
die Vorlage von
Schadensbegrenzungsmaßnahmen
gefordert, die inzwischen vom
Vorhabenträger vorgelegt wurden
und durch das
Eisenbahn-Bundesamt überwacht
werden.“ Zusammenfassend äußert
sich das Bundesumweltministerium
zum Juchtenkäfer wie folgt: „Das
Eisenbahn-Bundesamt hat nach
Erhalt der neuen
Fundnachweise unverzüglich alle
erforderlichen Maßnahmen in die
Wege geleitet, um
artenschutzrechtliche
Verbotsverletzungen zu
verhindern.“
Warum die
Baumfällung trotz der nicht
auszuschließenden Besiedlung und
den Ausführungen im
Fachgutachten in der angewandten
Art und Weise durchgeführt wurde
und das, nachdem die EU sich
schon an die Bundesrepublik
gewandt hatte, das lässt die
Mitteilung leider offen.
Splett
verweist auf die gut begründete
rechtliche Einschätzung des BUND
zu dem Vorgang und betont: „Auch
nach Lektüre der Mitteilung des
Bundesumweltministeriums an die
EU-Kommission bleiben die
Zweifel an der Rechtmäßigkeit
der S21-Baumfällung bestehen.“