Pressemitteilung vom 21. Februar 2011

 

Mitteilung des Bundes an die EU zur Fällung der Juchtenkäfer-Platane lässt viele Fragen offen

 

Bundesumweltministerium liefert keine schlüssige Erklärung zur Baumfällung am 1. Oktober 2010

 

Die der grünen Landtagsfraktion nun vorliegende Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission bzgl. Artenschutz bei den S-21- Bauarbeiten lässt nach Ansicht der grünen Abgeordneten Gisela Splett viele Fragen offen.

 

Klar ist, dass die EU schon vor den Baumfällung des 1. Oktober Fragen zur Vereinbarkeit der Baumaßnahmen mit artenschutzrechtlichen Bestimmungen an die Bundesrepublik gerichtet hatte. Diese wurden von Bundesumweltministerium am 29.11.2010 beantwortet.

 

Klar ist auch, dass bei der gefällten Platane 552 mit einer Juchtenkäfer-Besiedelung zu rechnen war. Der Fachgutachter hatte bereits im August 2010 diesbezüglich erklärt: „Hier ist sicherzustellen, dass, die erforderlichen Genehmigungen zur Fällung vorausgesetzt, die Platane im Beisein eines Holzkäferexperten mit nachgewiesenen Kenntnissen der Biologie des Juchtenkäfers gefällt wird und ggf. notwendige Notbergungen von Entwicklungsstadien vorgenommen werden. Hierzu muss der Baum von oben stückweise abgetragen werden, der erwartete Mulmhorizont befindet sich vermutlich unterhalb 8m Stammhöhe. Von dieser Marke an muss langsam an den Horizont herangearbeitet werden. Sobald ein möglicher Befund festgestellt werden kann, ist zu entscheiden, wie weiter vorgegangen wird.“ Gefällt wurde dieser Baum bekanntermaßen trotzdem – und zwar ohne stückweises Abtragen von oben.

 

In der Mitteilung der Bundesrepublik an die EU-Kommission heißt es dazu: „Der unter Ziffer 1 erwähnte Baum … wurde gefällt“ und „für den bereits gefällten Baum wurde die Vorlage von Schadensbegrenzungsmaßnahmen gefordert, die inzwischen vom Vorhabenträger vorgelegt wurden und durch das Eisenbahn-Bundesamt überwacht werden.“ Zusammenfassend äußert sich das Bundesumweltministerium zum Juchtenkäfer wie folgt: „Das Eisenbahn-Bundesamt hat nach Erhalt der neuen  Fundnachweise unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet, um artenschutzrechtliche Verbotsverletzungen zu verhindern.“

 

Warum die Baumfällung trotz der nicht auszuschließenden Besiedlung und den Ausführungen im Fachgutachten in der angewandten Art und Weise durchgeführt wurde und das, nachdem die EU sich schon an die Bundesrepublik gewandt hatte, das lässt die Mitteilung leider offen.

 

Splett verweist auf die gut begründete rechtliche Einschätzung des BUND zu dem Vorgang und betont: „Auch nach Lektüre der Mitteilung des Bundesumweltministeriums an die EU-Kommission bleiben die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der S21-Baumfällung bestehen.“