Pressemitteilung vom 13. November 2007
MdL Renate
Rastätter und MdL Gisela Splett:
Kein Verkauf von Kunst zur
Sanierung des Hauses Baden
Keine finanziellen Mittel für
den Markgraf von Baden aus dem
Landeshaushalt ohne den vollen,
neutral ermittelten Gegenwert
Schloss Salem muss als
herausragendes Kulturdenkmal
weiter für die Öffentlichkeit
zugänglich bleiben
Schloss Salem ist
kulturgeschichtlich und als
Denkmal weltbekannt und für den
badischen Landesteil und unser
Bundesland von herausragender
Bedeutung. Mit 130.000 Besuchern
ist das Schloss Salem zudem eine
wichtige Touristenattraktion des
Bodenseeraums.
Die beiden Karlsruher
Landtagsabgeordneten Renate
Rastätter und Gisela Splett
sehen deshalb das Land in der
Pflicht, dafür zu sorgen, dass
Schloss Salem als herausragendes
Kulturdenkmal Badens und unseres
Bundeslandes weiter für die
Öffentlichkeit zugänglich
bleibt. Rastätter und Splett
bestehen allerdings darauf, dass
der Markgraf von Baden nicht
anders behandelt wird als alle
anderen Bürger unseres Landes.
„Für uns ist es deshalb klar,
dass es nicht Aufgabe der
öffentlichen Hand sein darf,
frühere wirtschaftliche Verluste
der Besitzer von
denkmalgeschützten
Liegenschaften auszugleichen.
Dies gilt auch für Schloss Salem
und den Markgrafen von Baden“,
so die beiden
Grünenabgeordneten. „Deshalb
sind wir strikt dagegen, dass
der Markgraf von Baden
finanzielle Mittel aus dem
Landeshaushalt erhält, egal ob
direkt oder über eine Stiftung,
für die das Land keinen vollen,
neutral ermittelten Gegenwert
erhält“. Rastätter und Splett
erteilen auch dem neuen
Vorschlag der FDP-Vorsitzenden
Homburger, Kulturgüter im
Landesbesitz zu verkaufen, um
Salem erwerben zu können, eine
scharfe Absage: „Kultur darf
nicht gegen Kultur ausgespielt
werden“. Und sie fragen: „Hat
die FDP denn Nichts aus dem
Handschriftenskandal des
Ministerpräsidenten gelernt“?
Rastätter und Splett schlagen
vor, dass das Land im Falle
eines Kaufangebots durch Dritte
prüfen solle, ob dem Markgraf
ein Kaufangebot unterbreitet
werden könne; dieses dürfe aber
auf keinen Fall über den von den
Gutachtern des Landes
ermittelten Immobilienwert
hinaus gehen. Im Falle eines
Erwerbs durch das Land soll
Schloss Salem in die Verwaltung
des Landesbetriebs „Staatliche
Schlösser und Gärten“ und damit
in den Immobiliengrundstock des
Landes aufgenommen werden. Die
Bezahlung des Kaufpreises müsse
ebenfalls aus dem Grundstock
vorgenommen werden. Damit wird
sichergestellt, dass der Erwerb
des Schlosses Salem nicht auf
Kosten anderer wichtiger
Landesaufgaben, etwa der Bildung
durchgeführt wird. Der
Grundstock enthält derzeit rund
44 Millionen Euro. Für den
Betrieb des Schlosses seien, so
Splett und Rastätter, abgesehen
von den Denkmalmitteln, die
ohnehin anfallen würden, keine
weiteren Mittel nötig. Denn das
Schloss ließe sich aufgrund der
Eintrittsgelder und aufgrund von
Vermietungen und Veranstaltungen
mit einem besseren
Wirtschaftskonzept als bisher
kostendeckend betreiben, so
Rastätter und Splett
abschließend.
Info
Derzeit sind im Grundstock des
Landes rund 60 Schlösser und
Gärten enthalten, darunter auch
das Karlsruher Schloss:
www.schloesser-und-gaerten.de
Beim allgemeinen Grundstock
handelt es sich um ein
Sondervermögen des Landes, das
vom Finanzministerium verwaltet
wird. Er dient ausschließlich
dem An -und Verkauf von
Landesimmobilien.