Pressemitteilung vom 13. November 2007

MdL Renate Rastätter und MdL Gisela Splett: Kein Verkauf von Kunst zur Sanierung des Hauses Baden

Keine finanziellen Mittel für den Markgraf von Baden aus dem Landeshaushalt ohne den vollen, neutral ermittelten Gegenwert

Schloss Salem muss als herausragendes Kulturdenkmal weiter für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben

Schloss Salem ist kulturgeschichtlich und als Denkmal weltbekannt und für den badischen Landesteil und unser Bundesland von herausragender Bedeutung. Mit 130.000 Besuchern ist das Schloss Salem zudem eine wichtige Touristenattraktion des Bodenseeraums.

Die beiden Karlsruher Landtagsabgeordneten Renate Rastätter und Gisela Splett sehen deshalb das Land in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Schloss Salem als herausragendes Kulturdenkmal Badens und unseres Bundeslandes weiter für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Rastätter und Splett bestehen allerdings darauf, dass der Markgraf von Baden nicht anders behandelt wird als alle anderen Bürger unseres Landes. „Für uns ist es deshalb klar, dass es nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sein darf, frühere wirtschaftliche Verluste der Besitzer von denkmalgeschützten Liegenschaften auszugleichen. Dies gilt auch für Schloss Salem und den Markgrafen von Baden“, so die beiden Grünenabgeordneten. „Deshalb sind wir strikt dagegen, dass der Markgraf von Baden finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt erhält, egal ob direkt oder über eine Stiftung, für die das Land keinen vollen, neutral ermittelten Gegenwert erhält“. Rastätter und Splett erteilen auch dem neuen Vorschlag der FDP-Vorsitzenden Homburger, Kulturgüter im Landesbesitz zu verkaufen, um Salem erwerben zu können, eine scharfe Absage: „Kultur darf nicht gegen Kultur ausgespielt werden“. Und sie fragen: „Hat die FDP denn Nichts aus dem Handschriftenskandal des Ministerpräsidenten gelernt“?

Rastätter und Splett schlagen vor, dass das Land im Falle eines Kaufangebots durch Dritte prüfen solle, ob dem Markgraf ein Kaufangebot unterbreitet werden könne; dieses dürfe aber auf keinen Fall über den von den Gutachtern des Landes ermittelten Immobilienwert hinaus gehen. Im Falle eines Erwerbs durch das Land soll Schloss Salem in die Verwaltung des Landesbetriebs „Staatliche Schlösser und Gärten“ und damit in den Immobiliengrundstock des Landes aufgenommen werden. Die Bezahlung des Kaufpreises müsse ebenfalls aus dem Grundstock vorgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass der Erwerb des Schlosses Salem nicht auf Kosten anderer wichtiger Landesaufgaben, etwa der Bildung durchgeführt wird. Der Grundstock enthält derzeit rund 44 Millionen Euro. Für den Betrieb des Schlosses seien, so Splett und Rastätter, abgesehen von den Denkmalmitteln, die ohnehin anfallen würden, keine weiteren Mittel nötig. Denn das Schloss ließe sich aufgrund der Eintrittsgelder und aufgrund von Vermietungen und Veranstaltungen mit einem besseren Wirtschaftskonzept als bisher kostendeckend betreiben, so Rastätter und Splett abschließend.

Info
Derzeit sind im Grundstock des Landes rund 60 Schlösser und Gärten enthalten, darunter auch das Karlsruher Schloss: www.schloesser-und-gaerten.de
Beim allgemeinen Grundstock handelt es sich um ein Sondervermögen des Landes, das vom Finanzministerium verwaltet wird. Er dient ausschließlich dem An -und Verkauf von Landesimmobilien.