Pressemitteilung vom 30. November 2006
Grüne fragen: wo sind unsere Schonwälder im Hardtwald hin?
Splett fordert Vergrößerung statt heimlichen Wegfall des Schutzes
												
												Mit dem Ziel der 
												Erhaltung der Alteichenbestände 
												sind 1988 im Karlsruher 
												Hardtwald drei Schonwälder mit 
												insgesamt 14,4 ha Fläche 
												ausgewiesen worden. In diesen 
												Schonwäldern mit den Namen 
												„Wildpark“, „Sulzwegschlag“ und 
												„Teichelholz“ ist die 
												forstwirtschaftliche Nutzung 
												eingeschränkt; Ziel ist die 
												möglichst lange Erhaltung alter 
												Eichen als Lebensraum und Relikt 
												der Wildparkzeit. So steht es 
												auf den Internet-Seiten der 
												Stadt. Und auch im 
												Schutzgebietsverzeichnis 
												Baden-Württemberg (siehe:
												
												http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/11385) 
												und im 
												Waldschutzgebietsverzeichnis 
												(siehe:
												
												http://www.wald-online-bw.de/pdf/wald/waldschutzgebiete.pdf 
												und 
												
												http://www.wald-online-bw.de/2wald/waldschutzgebiete/wsgkarte/index.html) 
												sind die drei Schonwälder 
												enthalten. 
Doch auch wenn die Schonwälder im Internet noch zu existieren scheinen, ist ihr rechtlicher Status inzwischen wohl erloschen. „Aufmerksam gemacht hierauf hat mich die Stellungnahme der Landesregierung auf meinen Antrag zur Maikäferbekämpfung" (siehe: http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0384_d.pdf), führt die Grüne Landtagsabgeordnete Gisela Splett aus.
„Während die Zielsetzung meines Antrags darin bestand, die Schonwaldfläche im Hardtwald im Hinblick auf die Verbesserung des Alteichenschutzes womöglich noch zu vergrößern, hat die Landesregierung geantwortet, dass es derzeit gar keine Schonwälder im nördlichen Hardtwald gäbe. Diese Aussage hat mich sehr überrascht.“ Offenbar hat man es unterlassen, die 1988 zu Schonwäldern erklärten Flächen per Rechtsverordnung zu sichern, wie dies seit der Novellierung des Landeswaldgesetzes 1995 notwendig war. Laut Landesforstverwaltung läuft seit 1995 ein Verfahren, in dem „alle bis dahin bestehenden Waldschutzgebiete in Rechtsverordnungen umgewandelt werden“.
Für die Schonwälder im Hardtwald hat man diese Sicherung durch Rechtsverordnung, die bis 2005 fällig war, aus unbekannten Gründen nicht vorgenommen.
Hier sieht es die Forstverwaltung anscheinend als ausreichend an, dass der Hardtwald Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist. Dies ersetze, so Splett, jedoch keineswegs die Ausweisung von Schonwäldern mit speziellen waldbaulichen Zielen. Eigenartig sei auch, dass die anderen Karlsruhe Schonwälder - die zum Teil ebenfalls in FFH-Gebieten liegen - im Jahr 2002 mit einer Neuverordnung rechtlich abgesichert wurden, die drei Schonwälder im Hardtwald aber sang- und klanglos ausgeschieden sind.
„14,4 ha Schonwald sind praktisch unbemerkt verschwunden“, kritisiert Splett und fordert das Land auf, die Schonwälder um wichtige Naturschutzflächen zu ergänzen und schnell wieder auszuweisen.