Gemeinsame Pressemitteilung mit Alexander Salomon vom 23. April 2013

 

Land bezuschusst 10 kommunale Sportstättenbauprojekte in der Region Karlsruhe/Pforzheim mit über 1,3 Millionen Euro

 

Salomon und Splett: Das Land wird seiner Verantwortung, die Kommunen bei der Schaffung und Erhaltung ihrer Sportstätteninfrastruktur zu unterstützen, in der Region Karlsruhe/Pforzheim gerecht"

 

Das Land fördert im Jahr 2013 insgesamt 82 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von 12,2 Millionen Euro. Zehn der geförderten Projekte liegen in der Region Karlsruhe/Pforzheim. "Mit der projektbezogenen Förderung können wir den konkreten Bedarf gezielt berücksichtigen. Dadurch wird das Land seiner Verantwortung, die Kommunen bei der Schaffung und Erhaltung ihrer Sportstätteninfrastruktur zu unterstützen, in besonderer Weise gerecht." zeigen sich Alexander Salomon und Gisela Splett, Landtagsabgeordnete der Grünen aus Karlsruhe überzeugt.

 

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

 

„Sport fördere nicht nur Gesundheit und Wohlbefinden, sondern auch Respekt, Toleranz und Zusammenhalt und spiele damit eine wichtige Rolle in den Gemeinden." ergänzt Splett. Die geförderten Projekte in der Region haben ganz unterschiedliche Größenordnung und gehen von ca. 30.000 € mit Erneuerung der Tartanbahn der Europahalle in Karlsruhe bis hin zur Sanierung der Albgauhalle in Ettlingen mit ca. 465.000 €.

 

Insgesamt lagen 172 Anträge mit einem Förderbedarf in Höhe von 30 Millionen Euro vor. In der diesjährigen Förderrunde konnte damit etwa jeder zweite Antrag berücksichtigt werden.

 

Salomon ermuntert abschließend die nicht zum Zuge gekommenen AntragstellerInnen: "Anträge, die nicht zum Zuge kamen, können in der nächsten Förderrunde wieder eingereicht werden."