Gemeinsame Pressemitteilung mit der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion vom 22. Dezember 2009
GRÜNE enttäuscht über Ablehnung des Eilantrags – Beschwerde beim VGH angekündigt
„Natürlich sind wir enttäuscht – aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kam für uns auch nicht völlig überraschend“, kommentieren die GRÜNE Landtagsabgeordnete Gisela Splett und Bettina Lisbach, Sprecherin der GRÜNEN im Gemeinderat, die Ablehnung des Eilantrags. „Es hätte sehr viel Mut dazu gehört, wenn das Karlsruher Verwaltungsgericht hier vor Ort gegen die Stadtverwaltung entschieden hätte. Zu unserem Bedauern hat sich das Gericht aber gerade in seiner Begründung zur Ablehnung des Eilantrags die Argumentation der Stadt komplett zu eigen gemacht.“ Leider sei in der vorgelegten Begründung keinerlei kritische Auseinandersetzung mit den von beiden Seiten vorgebrachten
Argumenten zu erkennen.
Die GRÜNEN halten weiter an der bisher vertretenen Rechtsauffassung fest, dass der Bürgerentscheid zulässig ist. Der Auffassung, das Bürgerbegehren hätte bereits Ende 2008, innerhalb der 6-Wochen-Frist nach dem Gemeinderatsbeschluss vom Oktober eingereicht werden müssen, hält Lisbach entgegen: „Die damalige Gemeinderatsdebatte beschäftigte sich ausschließlich mit der Umsetzungsreihenfolge der beiden Teilprojekte der Kombilösung. Das war kein Beschluss über den Bau des Stadtbahntunnels an sich, für den wir heute einen Bürgerentscheid fordern. Über die Durchführung des Projektes konnte zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht entschieden werden, weil völlige Unklarheit über die Kostenfrage bestand. Der Gemeinderat kann doch keinen Blankoscheck für so ein riesiges Projekt ausstellen!“
Splett betont, dass für das Bürgerbegehren relevante Informationen zu Kostenschätzungen und Haushaltslage der Stadt erst Ende 2008 bzw. im Lauf des Jahres 2009 bekannt geworden sind. Das Bürgerbegehren hätte deshalb – entgegen der Auffassung des Gerichts – auch nicht einfach früher gestartet werden können.
Die GRÜNEN treten weiterhin dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger in direkter Abstimmung über ein Großprojekt entscheiden können, das die Stadt in den nächsten Jahrzehnten enorm beeinflussen wird. Zusammen mit den anderen im Bündnis „Stoppt das Millionengrab“ organisierten Tunnelgegnern wollen die GRÜNEN jetzt noch eine Instanz weiter gehen und beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim
Beschwerde einlegen. „Vielleicht hilft es ja, wenn die entscheidenden Richter die ganze Sache aus etwas mehr Distanz bewerten können“, hoffen die beiden GRÜNEN-Politikerinnen.