Pressemitteilung vom 21. Januar 2009
MdLs Splett
und Rastätter zur Finanzierung
der Kostensteigerungen bei der
Kombilösung:
Kombilösung bleibt ein
finanzielles Abenteuer, von dem
die Stadt die Finger lassen
sollte
Die GRÜNEN
Landtagsabgeordneten Gisela
Splett und Renate Rastätter
haben nun die Antwort der
Landesregierung auf ihren
Abgeordnetenantrag zur
Finanzierung der Karlsruher
Kombilösung erhalten.
Daraus geht - wie auch schon aus
der Antwort der Bundesregierung
auf eine Anfrage der
Bundestagsabgeordneten Sylvia
Kotting-Uhl vom Dezember -
hervor, dass Bund und Land
bisher auf der Basis der früher
genannten Gesamtkosten in Höhe
von 495 Mio. Euro agieren und
diese Zahlen bis heute die
Grundlage für die Festsetzung
der Höhe der Förderung durch
Land und Bund sind. „Die neuen -
deutlich höheren -
Kostenberechnungen haben bisher
offensichtlich keinerlei
Berücksichtigung gefunden“,
schließen Splett und Rastätter
aus der Stellungnahme des
Innenministeriums. „Auch der
drastisch gesunkene
Nutzen-Kosten-Indikator (NKI),
der rechnerisch jetzt bei unter
1,01 liegt, wird einfach
ignoriert, das Land bleibt hier
eine Antwort schuldig.“
In der Stellungnahme weise
nichts darauf hin, dass die im
Dezember bekannt gemachten
geänderten Kostenberechnungen
schon Inhalt erneuter
Verhandlungen zwischen Stadt und
Land oder Stadt und Bund wären.
Für Splett und Rastätter ist
damit weiterhin davon
auszugehen: „Die errechneten
Mehrkosten werden komplett bei
der Stadt Karlsruhe hängen
bleiben.“
Und nicht nur das - vielmehr sei
auch nicht auszuschließen, dass
die Kostensteigerungen die
Bezuschussung insgesamt ins
Wanken bringen. Ausgesprochen
bemerkenswert sei in diesem
Zusammenhang der folgende in der
Antwort der Landesregierung
enthaltenen Satz: ‚Mit Blick
auf die bekannt gewordenen
Kostensteigerungen hat das
Innenministerium den
Antragssteller auf die Äußerung
des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung hingewiesen,
wonach bei gravierenden
Kostenerhöhungen die Gefahr
bestehe, dass dem Vorhaben
angesichts des knappen
Nutzen-Kosten-Indikators die
Fördervoraussetzungen entzogen
werden.‘
Splett und Rastätter weisen
darauf hin, welch großes Risiko
die Stadt eingeht: „Jede
kleinste Kostensteigerung sorgt
dafür, dass der NKI auf unter
1,0 fällt – und die Stadt muss
damit rechnen, dass sie das
ganze Projekt selbst zahlen
muss. Spätestens dann ist der
Umbau der Kriegsstraße nicht
mehr bezahlbar und es bleibt
dauerhaft beim U-Strab-Tunnel
mit weiterhin auch oberirdisch
durch die Kaiserstraße fahrenden
Bahnen. Die ganzen Millionen
wären dann völlig sinnlos
rausgeschmissen.“
Bezeichnend sei für die beiden
Abgeordneten auch, welche Gründe
die Landesregierung dafür nenne,
dass sie trotz der
Kostensteigerungen an der
Bezuschussung der Kombi-Lösung
festhalten wolle. Sie begründe
dies unter anderem damit, dass
neben dem NKI auch weitere
Faktoren (u. a. ‚regionale
Ausgewogenheit‘) eine Rolle
spielen würden. „Im Klartext“,
so vermuten Splett und Rastätter,
„heißt das, dass Karlsruhe die
U-Strab als Ausgleich für das
verkehrlich genauso fragwürdige
‚Stuttgart 21‘ erhalten soll -
egal wie unwirtschaftlich das
Projekt ist“.
Gefragt hatten die beiden
Karlsruher Abgeordneten Splett
und Rastätter auch nach dem
Umfang der vom Land
mitfinanzierten ÖPNV-Vorhaben
aus dem Bundesprogramm in den
vergangenen Jahren. Die Antwort
zeigt nun, dass insgesamt
innerhalb der letzten 8 Jahre
nur 112 Mio. Euro vom Land
bereitgestellt wurden, für die
kommenden Jahre aber ein Bedarf
von über 500 Mio. Euro
angemeldet ist. Für Splett und
Rastätter zeigt dies: „Beim
Tempo der letzten Jahre würde
die Abarbeitung über 30 Jahre
dauern, der Bund beteiligt sich
aber - als Folge der
Föderalismusreform - nur bis
2019 an der ÖPNV-Finanzierung.
Wie es dann weitergeht, weiß
heute niemand. Und auch das Land
gibt keine Antwort auf die
Frage, was dann mit den noch
nicht ausgezahlten Zuschüssen
passiert.“
Angesichts dieser Zahlen und in
Anbetracht der Unsicherheiten
bei den Kommunalfinanzen der
kommenden Jahre, komme ein
Festhalten an der Kombilösung
einem finanziellen Harakiri
gleich. Eine Bezuschussung durch
das Land sei auch in Anbetracht
der Unwirtschaftlichkeit des
Projekts abzulehnen, so
Rastätter und Splett
abschließend.