Pressemitteilung vom 06. Juli 2006
Grüne fordern wirksame Maßnahmen gegen Landschaftszerschneidung
Nach Ansicht der Grünen im Landtag ergibt sich aus den Ausführungen zum Amphibienschutz an Straßen in der jüngsten Denkschrift des Rechnungshofs eine wesentliche Folgerung: Die Querungshilfen für Tiere müssen besser geplant und besser unterhalten werden. Insgesamt sei eine Erfolgskontrolle von landschaftspflegerischen Maßnahmen im Straßenbau notwendig und sinnvoll, so die naturschutzpolitischen Sprecherin der Grünen Gisela Splett. Splett kündigte eine parlamentarische Initiative im Landtag an, um die vom Rechnungshof aufgeworfenen Fragen zu klären.
Die Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen stelle ein großes, häufig unterbewertetes Problem dar, sagte Splett weiter. Grundsätzlich sei es bei Straßenplanungen notwendig, Maßnahmen zur Verminderung der Zerschneidungswirkung vorzusehen. Dies gelte nicht nur für Amphibien, sondern auch für andere Tiere, betonte Splett.
In Baden-Württemberg habe die Anzahl der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume in den vergangenen Jahren weiter abgenommen. Und im Vergleich zu Nachbarländern wie den Niederlanden, der Schweiz und Österreich weise Deutschland ohnehin einen erheblichen Entwicklungsrückstand bei Grünbrücken und Querungshilfen auf.
Gisela Splett: "Die Aussagen des Rechnungshofes dürfen nach Ansicht der Grünen deshalb keineswegs dazu führen, dass nun weniger "Krötentunnel" gebaut werden. Vielmehr muss es darum gehen, die Planungen zu verbessern und wirksame Querungshilfen zu schaffen. Die vom Rechnungshof geforderte verstärkte 'Suche nach Alternativen' muss auch für die Straßenplanungen als solche gelten. Der Verzicht auf Straßenbaumaßnahmen durch Amphibienlebensräume wäre mancherorts die beste und billigste Variante."
Auch das neue Naturschutzgesetz weise in diese Richtung. So sind laut § 3 NatSchG großflächige zusammenhängende Landschaftsteile, insbesondere unzerschnittene Räume mit hohem Wald- und Biotopanteil, vor Zerschneidung zu bewahren. Eingriffe mit Trennwirkung sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.
In seiner Stellungnahme zum Bericht des Rechnungshofes hat das Innenministerium darauf hingewiesen, dass "durch die Verwaltungsstrukturreform die Landratsämter nunmehr für den Betrieb und die Unterhaltung der klassifizierten Straßen zuständig und gleichzeitig untere Naturschutzbehörde" sind. Bekanntlich sollen aber die Landkreise im Zuge der Verwaltungsreform eine "Effizienzrendite" von 20 Prozent erbringen. Splett will nun mit ihrer Initiative von der Landesregierung nicht nur Auskunft darüber, wie sie die zunehmende Zerschneidung der Landschaft eindämmen und die Barrierewirkung von Verkehrswegen vermindern will, sondern auch darüber, wie der Amphibienschutz zukünftig gewährleistet sein wird, insbesondere Unterhalt und Pflege vorhandener Querungsanlagen mit der angestrebten Personaleinsparung in Übereinstimmung zu bringen ist.