Gemeinsame Pressemitteilung mit Alexander Salomon vom 20. August 2013
												Splett und 
												Salomon: Land fördert 
												Denkmalpflege in Stadt und 
												Landkreis Karlsruhe mit 184.070 
												€ 
												
												Zuschüsse in zweiter Tranche für 
												Projekte in Karlsruhe, 
												Weingarten und Kraichtal 
												Die Landtagsabgeordneten Gisela 
												Splett und Alexander Salomon 
												(GRÜNE) begrüßen die 
												Denkmalförderung für vier 
												weitere Projekte im Stadt- und 
												Landkreis Karlsruhe: „Nachdem in 
												der ersten Tranche hier bereits 
												vier Projekte mit insgesamt 
												81.330 Euro gefördert wurden, 
												stehen nun in der zweiten 
												Tranche knapp 184.000 Euro für 
												den Stadt- und Landkreis 
												bereit.“ Die Bandbreite der 
												geförderten Objekte spiegelt die 
												Vielfalt unseres kulturellen 
												Erbes in Baden-Württemberg 
												wieder. „Besonders freue ich 
												mich über die Förderung der 
												Fassadensanierung am Rathaus 
												Karlsruhe mit ca. 138.000 Euro“, 
												so Gisela Splett. Alexander 
												Salomon schließt sich dem an und 
												hebt als Betreuungsabgeordneter 
												für den Wahlkreis Bretten die 
												Förderung der 
												Inneninstandsetzung der St. 
												Michaels Kirche in Weingarten 
												mit ca. 53.000 Euro hervor. 
												Gefördert 
												werden landesweit Projekte für 
												den Erhalt, die Sanierung und 
												die Nutzung von Denkmälern. 
												Neben Kirchenbauten, Schlössern 
												und historischen Gebäuden finden 
												sich auch einzelne Skulpturen, 
												Objekte oder Denkmäler der 
												Technikgeschichte in der 
												Förderliste. Gefördert werden 
												Projekte in kirchlicher, 
												kommunaler und privater 
												Trägerschaft. Anträge auf 
												Förderung aus 
												Landesdenkmalmitteln können bei 
												den regional zuständigen 
												Regierungspräsidien gestellt 
												werden. Das Ministerium für 
												Finanzen und Wirtschaft stellt 
												das Denkmalförderprogramm auf 
												und entscheidet über die zu 
												fördernde Maßnahme.