Pressemitteilung vom 05. August 2010

 

Kürzung der Sachkostenbeiträge der Karlsruher Parzivalschule für Erziehungshilfe zurückgenommen

 

MdL Renate Rastätter und MdL Gisela Splett: „Kürzungen bei drei öffentlichen Karlsruher Sonderschulen müssen ebenfalls zurückgenommen werden"

 

Die beiden Grünen Landtagsabgeordneten Renate Rastätter und Gisela Splett sind erleichtert darüber, dass die extremen Kürzungen der Sachkostenbeiträge für die private Parzivalschule für Erziehungshilfe in Karlsruhe für dieses Schuljahr wieder rückgängig gemacht wurden: „Dadurch erhält die Parzivalschule die im Mai 2010 durch die neue Schullastenverordnung gekürzte Summe von rund 87.000 €, ohne die sie ihren pädagogischen Schulbetrieb in diesem Schuljahr kaum hätte aufrecht halten können."

 

Mit der neuen Schullastenverordnung des Landes vom Mai 2010 wurden die Sachkostenbeiträge für 3 der 8 Sonderschularten des Landes in extremer Weise gekürzt: für die Schulen für Erziehungshilfe um 40 % von 931 € auf 1.545 € pro Schüler, für die Schulen für Hörbehinderte sogar um 54 % von 2.091 € auf 954 € pro Schüler und bei den Schulen für Sehbehinderte um 27 % von 2.899 auf 2.134 € pro Schüler. Wie Renate Rastätter, die schulpolitische Sprecherin der Landesgrünen, in der Antwort auf ihre Landtagsanfrage erfuhr, sind Schwankungen bei der jährlichen Neufestsetzung der Sachkostenbeiträge zwar üblich, aber in den letzten 20 Jahren hat es bei keiner Schulart jemals eine solche extreme Absenkung wie in diesem Jahr bei diesen drei Sonderschularten gegeben.

 

Aufgrund der massiven Proteste der der betroffenen privaten Sonderschulträger, zu denen auch die Karlsruher Parzivalschule gehörte, hat das Land die Kürzungen für die privaten Sonderschulen Ende Juli 2010 zurückgenommen. Dabei handelt es sich um eine „Freiwilligenleistung" des Landes, wie Kultusministerin Schick in ihrer Pressemitteilung vom 27. Juli betonte. „Wir begrüßen es, dass dadurch eine existenzielle Bedrohung der privaten Sonderschulen abgewendet werden kann, aber wir können nicht akzeptieren, dass es für die öffentlichen Schulträger bei der extremen Absenkung bleiben soll", erklären die beiden Karlsruher Landtagsabgeordneten Rastätter und Splett. Die Stadt Karlsruhe ist als Schulträgerin der Erich-Kästner-Schule für Hörbehinderte, der Federbachschule für Erziehungshilfe sowie der Schule am Weinweg, Schule für Sehbehinderte, gleich dreifach betroffen. „Unserer Stadt entgehen dadurch hohe Summen, wodurch der ohnehin klamme kommunale Haushalt erheblich zusätzlich belastet wird", kritisieren Rastätter und Splett. Zwar handelt es bei den Sachkostenbeiträgen der öffentlichen Schulen nicht um Landesmittel (wie bei den privaten Sonderschulträgern), sondern um originäre kommunale Mittel, die in der kommunalen Finanzmasse enthalten sind. Sie werden aber als Vorwegentnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich herausgenommen, damit die Sachkostenbeiträge in gerechter Weise an die kommunalen Schulträger verteilt werden können und Mehrbelastungen einzelner Schulträger vermieden werden.

 

Mit einem Abgeordnetenantrag haben die Renate Rastätter und Gisela Splett Kultusministerin Schick aufgefordert, die Fehler im Berechnungssystem aufzuspüren und die notwendigen finanziellen Korrekturen vorzunehmen. In der Antwort auf den Antrag hat Frau Schick zugesichert, die Gründe für die ungewöhnlichen Kürzungen ermitteln zu lassen und ggf. Korrekturen an der Berechnungssystematik vorzunehmen.

 

„Nach uns vorliegenden Informationen soll die Schullastenverordnung vom Mai 2010 aber nicht geändert werden. Das würde bedeuten, dass die Sachkostenbeiträge bei Vorliegen eines Fehlers in den Folgejahren zwar wieder angehoben werden, aber für dieses Jahr gäbe es für die betroffenen Schulträger keine Ausgleichszahlung", bemängeln Splett und Rastätter. Das wollen die beiden Karlsruher Abgeordneten auf keinen Fall akzeptieren. Falls die Schullastenverordnung mit Einverständnis der kommunalen Verbände nicht geändert werden sollte, müsse aber zumindest in der Vorwegentnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich im nächsten Jahr eine Ausgleichszahlung für die betroffenen Schulträger, darunter Karlsruhe, erfolgen. „Dafür muss sich allerdings auch die Stadt Karlsruhe als betroffener Schulträger selbst einsetzen", so Rastätter und Splett abschließend.