Pressemitteilung vom 02. Februar 2009
Die EU-Kommission hat wegen Feinstaubbelastung Verfahren gegen zehn Mitgliedstaaten eingeleitet - auch Karlsruhe ist betroffen
GRÜNE halten Nachbesserungen bei Luftreinhalte/Aktionsplan für notwendig
Die GRÜNE Landtagsabgeordnete Gisela Splett mahnt stärkere Anstrengungen für die Verbesserung der Luftqualität an. Die Tatsache, dass die EU-Kommission sich veranlasst gesehen hat, wegen Feinstaubbelastungen Verfahren gegen zehn Mitgliedstaaten einzuleiten, zeige, wie groß die Umweltprobleme in diesem Bereich
noch sind. Es gibt etliche Städte, in denen die Luftqualitätsstandards der EU für gefährliche Feinstaubpartikel (PM10) nicht eingehalten werden. Diese Partikel, deren
Hauptverursacher die Industrie, der Straßenverkehr und private Heizungsanlagen sind, können Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs auslösen und
die Lebenszeit insgesamt verkürzen.
Die EU hat mit den versandten Mahnschreiben darauf reagiert, dass es etliche Gebiete in Europa gibt, in denen die seit 2005 geltenden Grenzwerte für PM10 noch
nicht eingehalten werden. Entsprechend einer im Juni 2008 in Kraft getretenen EU-Richtlinie können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen und für
bestimmte Gebiete oder Ballungsräume eine Verlängerung der Frist beantragen. Deutschland hat dies aber offensichtlich nicht getan. Dementsprechend hat die EU-Kommission nun ein Mahnschreiben an Deutschland gerichtet. In der dazugehörigen Liste der Gebiete, die den PM10-Grenzwert nicht einhalten, sind Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim/Heidelberg und Freiburg genannt.
Zwar hat man in Baden-Württemberg in belasteten Bereichen Luftreinhalte-/Aktionspläne erstellt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden aber nach Einschätzung
der GRÜNEN vielerorts nicht ausreichen, um die erforderlichen Verbesserungen der Luftqualität zu erzielen.
So ist zum Beispiel in Karlsruhe als wirksamste Maßnahme die Einführung der Umweltzone vorgesehen. „Aber deren Wirkung“, so die Karlsruher Abgeordnete Gisela Splett, „wird sehr überschaubar bleiben“. Schließlich müssten nur Autos ganz ohne Plakette „draußen bleiben“ und auch dafür gäbe es etliche Ausnahmen, zudem
fehle es an
konsequenten Kontrollen.
„Während also die Maßnahmen zur
Verbesserung
der Luftqualität im
Schneckentempo daher kommen,
haben die gleichen
Behörden, die für die
Aktionspläne zuständig sind, mit
der Genehmigung des
Kohlekraftwerks massive
Zusatzbelastungen zugelassen.
„Es sei
absehbar“, so Splett, „dass das
Thema Nichteinhaltung von
Luftqualitätsstandards uns noch
viele Jahre lang beschäftigen
wird. Für uns GRÜNE stehen die
Verbesserung der Luftqualität
und die Abwendung von
Gesundheitsgefahren für die
Bürgerinnen und Bürger im
Mittelpunkt. Wir sind deshalb
erfreut darüber, dass die
EU-Kommission offensichtlich
gewillt ist, bei Nichterfüllung
der von den EU-Mitgliedsstaaten
verabschiedeten Regelungen zur
Luftqualität tätig zu werden“.
Weiterführende
Informationen zur Einleitung des
Vertragsverletzungsverfahrens:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/174&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en