Pressemitteilung vom 02. Februar 2009

Die EU-Kommission hat wegen Feinstaubbelastung Verfahren gegen zehn Mitgliedstaaten eingeleitet - auch Karlsruhe ist betroffen

 

GRÜNE halten Nachbesserungen bei Luftreinhalte/Aktionsplan für notwendig

 

Die GRÜNE Landtagsabgeordnete Gisela Splett mahnt stärkere Anstrengungen für die Verbesserung der Luftqualität an. Die Tatsache, dass die EU-Kommission sich veranlasst gesehen hat, wegen Feinstaubbelastungen Verfahren gegen zehn Mitgliedstaaten einzuleiten, zeige, wie groß die Umweltprobleme in diesem Bereich

noch sind. Es gibt etliche Städte, in denen die Luftqualitätsstandards der EU für gefährliche Feinstaubpartikel (PM10) nicht eingehalten werden. Diese Partikel, deren

Hauptverursacher die Industrie, der Straßenverkehr und private Heizungsanlagen sind, können Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs auslösen und

die Lebenszeit insgesamt verkürzen.

 

Die EU hat mit den versandten Mahnschreiben darauf reagiert, dass es etliche Gebiete in Europa gibt, in denen die seit 2005 geltenden Grenzwerte für PM10 noch

nicht eingehalten werden. Entsprechend einer im Juni 2008 in Kraft getretenen EU-Richtlinie können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen und für

bestimmte Gebiete oder Ballungsräume eine Verlängerung der Frist beantragen. Deutschland hat dies aber offensichtlich nicht getan. Dementsprechend hat die EU-Kommission nun ein Mahnschreiben an Deutschland gerichtet. In der dazugehörigen Liste der Gebiete, die den PM10-Grenzwert nicht einhalten, sind Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim/Heidelberg und Freiburg genannt.

 

Zwar hat man in Baden-Württemberg in belasteten Bereichen Luftreinhalte-/Aktionspläne erstellt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden aber nach Einschätzung

der GRÜNEN vielerorts nicht ausreichen, um die erforderlichen Verbesserungen der Luftqualität zu erzielen.

 

So ist zum Beispiel in Karlsruhe als wirksamste Maßnahme die Einführung der Umweltzone vorgesehen. „Aber deren Wirkung“, so die Karlsruher Abgeordnete Gisela Splett, „wird sehr überschaubar bleiben“. Schließlich müssten nur Autos ganz ohne Plakette „draußen bleiben“ und auch dafür gäbe es etliche Ausnahmen, zudem

fehle es an konsequenten Kontrollen. „Während also die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Schneckentempo daher kommen, haben die gleichen
Behörden, die für die Aktionspläne zuständig sind, mit der Genehmigung des Kohlekraftwerks massive Zusatzbelastungen zugelassen.
 

„Es sei absehbar“, so Splett, „dass das Thema Nichteinhaltung von Luftqualitätsstandards uns noch viele Jahre lang beschäftigen wird. Für uns GRÜNE stehen die
Verbesserung der Luftqualität und die Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Wir sind deshalb erfreut darüber, dass die
EU-Kommission offensichtlich gewillt ist, bei Nichterfüllung der von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedeten Regelungen zur Luftqualität tätig zu werden“.
 

 

Weiterführende Informationen zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/174&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en