Gemeinsame Pressemitteilung mit Alex Salomon vom 11. September 2015
„Wir brauchen eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge“
Salomon MdL
und Splett MdL: Mehr
Menschlichkeit und weniger
Bürokratie im Krankheitsfall
Mit der
Gesundheitskarte für Flüchtlinge
können wir die Kommunen
erheblich von unnötiger
Bürokratie entlasten“, so die
beiden Landtagsabgeordneten
Gisela Splett und Alexander
Salomon. Derzeit müssten
Flüchtlinge vor jedem Arztbesuch
beim Landratsamt oder beim
Sozialamt einen
Behandlungsschein beantragen,
wenn sie zum Arzt wollen.
„Diesen
Aufwand können wir uns sparen.
Deshalb brauchen wir in
Baden-Württemberg eine
Gesundheitskarte für
Flüchtlinge. Wer krank ist, soll
zum Arzt gehen können“, fordert
der Karlsruher Abgeordnete
Alexander Salomon. Er pocht
gegenüber der Bundesregierung
darauf, dass sie endlich ihre
Zusage dafür einlöst.
„Wir wollen
nicht, dass jemand mit Schmerzen
auf dem Amt erst einen
Behandlungsschein beantragen
muss“, betont Splett. Dass die
Gesundheitskarte auch ökonomisch
sinnvoll ist, hat jüngst eine
Studie von Wissenschaftlern der
Universitätsklinik Heidelberg
und der Universität Bielefeld
ergeben.
Mit der
Behauptung, es gehe um eine
‚Rundumversorgung‘, soll
offenbar Stimmung gegen
Flüchtlinge gemacht werden. „Das
ist nicht richtig. Es geht um
eine medizinische
Grundversorgung nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz wie
bisher auch“, erwidert die
Landtagsabgeordnete aus
Karlsruhe Gisela Splett.
Die
Gesundheitskarte war eine Zusage
der CDU-geführten
Bundesregierung im
Asylkompromiss vom Herbst 2014.
Jetzt sei es dringend an der
Zeit, das Projekt umzusetzen.
„Wie könnte man einer so
offensichtlich unzuverlässigen
CDU sonst in Zukunft trauen?“,
fragt Salomon. Er hofft, dass
auch die CDU in
Baden-Württemberg ihren
Widerstand gegen die
Gesundheitskarte aufgibt.
„Einige CDU-Vertreter versuchen,
damit Stimmung gegen Flüchtlinge
zu machen“, sind sich Salomon
und Splett einig.
Bislang müssen
sich Flüchtlinge in den ersten
Monaten ihres Aufenthaltes (in
der Regel bis 15 Monate) erst
einen Behandlungsschein bei der
Kommune holen, wenn sie krank
sind und zum Arzt müssen.
„Dadurch geht wertvolle Zeit
verloren“, so Splett. Zudem
müssen Mitarbeiter/innen ohne
medizinische Ausbildung
entscheiden, ob eine akute
Erkrankung vorliegt und ein
Arztbesuch erforderlich ist. Mit
der Gesundheitskarte können
Flüchtlinge zum Arzt gehen, wenn
sie akut erkrankt sind. Der Arzt
entscheidet dann, ob und wie
behandelt werden muss.