Gemeinsame Pressemitteilung mit Alex Salomon vom 11. September 2015

 

„Wir brauchen eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge“

 

Salomon MdL und Splett MdL: Mehr Menschlichkeit und weniger Bürokratie im Krankheitsfall

 

Mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge können wir die Kommunen erheblich von unnötiger Bürokratie entlasten“, so die beiden Landtagsabgeordneten Gisela Splett und Alexander Salomon. Derzeit müssten Flüchtlinge vor jedem Arztbesuch beim Landratsamt oder beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen, wenn sie zum Arzt wollen.

„Diesen Aufwand können wir uns sparen. Deshalb brauchen wir in Baden-Württemberg eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Wer krank ist, soll zum Arzt gehen können“, fordert der Karlsruher Abgeordnete Alexander Salomon. Er pocht gegenüber der Bundesregierung darauf, dass sie endlich ihre Zusage dafür einlöst.

„Wir wollen nicht, dass jemand mit Schmerzen auf dem Amt erst einen Behandlungsschein beantragen muss“, betont Splett. Dass die Gesundheitskarte auch ökonomisch sinnvoll ist, hat jüngst eine Studie von Wissenschaftlern der Universitätsklinik Heidelberg und der Universität Bielefeld ergeben.

Mit der Behauptung, es gehe um eine ‚Rundumversorgung‘, soll offenbar Stimmung gegen Flüchtlinge gemacht werden. „Das ist nicht richtig. Es geht um eine medizinische Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie bisher auch“, erwidert die Landtagsabgeordnete aus Karlsruhe Gisela Splett.

Die Gesundheitskarte war eine Zusage der CDU-geführten Bundesregierung im Asylkompromiss vom Herbst 2014. Jetzt sei es dringend an der Zeit, das Projekt umzusetzen. „Wie könnte man einer so offensichtlich unzuverlässigen CDU sonst in Zukunft trauen?“, fragt Salomon. Er hofft, dass auch die CDU in Baden-Württemberg ihren Widerstand gegen die Gesundheitskarte aufgibt. „Einige CDU-Vertreter versuchen, damit Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen“, sind sich Salomon und Splett einig.

Bislang müssen sich Flüchtlinge in den ersten Monaten ihres Aufenthaltes (in der Regel bis 15 Monate) erst einen Behandlungsschein bei der Kommune holen, wenn sie krank sind und zum Arzt müssen. „Dadurch geht wertvolle Zeit verloren“, so Splett. Zudem müssen Mitarbeiter/innen ohne medizinische Ausbildung entscheiden, ob eine akute Erkrankung vorliegt und ein Arztbesuch erforderlich ist. Mit der Gesundheitskarte können Flüchtlinge zum Arzt gehen, wenn sie akut erkrankt sind. Der Arzt entscheidet dann, ob und wie behandelt werden muss.