Gemeinsame Pressemitteilung mit Alexander Salomon und der GRÜNEN Karlsruher Gemeinderatsfraktion vom 1. Oktober 2015
Mehr
direkte Demokratie in den
Kommunen
Gisela
Splett MdL, Alexander Salomon
MdL und Bettina Lisbach,
Vorsitzende der Grünen
Gemeinderatsfraktion:
Reform
der Gemeindeordnung erweitert
die Mitbestimmung der
Bürgerinnen und Bürger
Die Grüne
Gemeinderatsfraktion begrüßt den
Ausbau der direkten Demokratie
auf kommunaler Ebene. „Politik
profitiert von der Einmischung
der Bürgerinnen und Bürger.
Indem wir ihnen mehr
Möglichkeiten geben, mit zu
entscheiden, erhöhen wir den
Anreiz, sich aktiv einzubringen.
Das stärkt unser Gemeinwesen“,
ist sich die
Fraktionsvorsitzende Bettina
Lisbach sicher. Möglich wird
dies durch umfangreiche
Änderungen der Gemeindeordnung,
die der Landtag am Mittwoch in
erster Lesung beraten hat. Das
Gesetz soll zum 1. Januar
2016 in Kraft treten.
Danach sind Bürgerbegehren und
-entscheide künftig auch bei der
Einleitung von
Bauleitplanverfahren mit einer
dreimonatigen Frist möglich.
"Bürgerinnen und Bürger haben
somit die Möglichkeit,
Grundsatzentscheidungen über die
Bauplanung und Stadtentwicklung
zu treffen“, erklärt die
Landtagsabgeordnete Gisela
Splett. Bisher war dieser
Bereich von Bürgerbegehren
ausgeschlossen. „Die Neuregelung
ist ein großer Fortschritt, denn
diese Fragen treiben die
Menschen um: Wie nutzen wir die
Flächen, wie gestalten wir den
öffentlichen Raum, welche
Vorhaben wollen wir
verwirklichen, was wollen wir
besonders schützen?“, sind sich
die Karlsruher Abgeordneten
Splett und Salomon einig.
„Baden-Württemberg schließt
damit in Sachen
Bürgerbeteiligung auf. In Bayern
können die Bürgerinnen und
Bürger seit langem über
Bauleitplanverfahren abstimmen –
mit positiven Erfahrungen.“
Zugleich sinken durch die
grün-rote Reform die Hürden für
Bürgerbegehren. In naher Zukunft
müssen dafür nur noch sieben
statt bisher zehn Prozent der
Stimmberechtigten
unterschreiben. Um ein
Bürgerbegehren gegen Beschlüsse
des Gemeinderats einzuleiten,
wird die Frist zur Sammlung von
Unterschriften von sechs Wochen
auf drei Monate verdoppelt.
„Damit bestimmen die Bürgerinnen
und Bürger aktiv mit, welche
Themen auf die politische Agenda
kommen. Der Austausch zwischen
Stadtgesellschaft, Verwaltung
und Gemeinderat wird intensiver
werden“, lobt Alexander Salomon
MdL.
Das
Zustimmungsquorum bei
Bürgerentscheiden wird
ebenfalls von bisher 25 auf 20
Prozent der Stimmberechtigten
gesenkt: Wenn eine Frage
der Bürgerschaft zur
Entscheidung vorgelegt wird,
muss die Mehrheit gleichzeitig
20 Prozent der Wahlberechtigten
repräsentieren. Dann ist die
Entscheidung gültig.
„Besonders freut uns, dass die
neuen Regelungen die Arbeit
kommunaler Gremien durch
erweiterte Veröffentlichungen im
Internet und öffentliche
Vorberatungen transparenter
machen“ sagt Bettina Lisbach.
„Auch werden unsere Rechte als
Gemeinde- und Kreisrät/innen
gestärkt. Beispielsweise
verbessert die Erstattung von
Aufwendungen für Kinderbetreuung
und die Betreuung
pflegebedürftiger Angehöriger
während der Sitzungen die
Vereinbarkeit des Mandats mit
dem Familienleben. Das senkt die
Hürde, sich für ein Mandat im
Gemeinderat zu bewerben.“
Auch die Beteiligung von
Jugendlichen wird durch die neue
Gemeindeordnung gestärkt, die
konkrete Ausgestaltung aber den
Kommunen überlassen. „Die
Umsetzung der nun vorgesehenen
Verbesserungen auch in Karlsruhe
wird uns in den nächsten Monaten
noch intensiv beschäftigen“, so
die Grünen abschließend.