Pressemitteilung vom 18. Februar 2008

 

Gisela Splett und Renate Rastätter für Erhalt des Hochschulgartens

„Verkauf des landeseigenen Grundstücks ist kurzsichtig und widerspricht früheren Argumentationen des Landes“

Auf die Nachricht vom geplanten Verkauf des landeseigenen Grundstücks Ecke Moltke-/Stabelstraße reagieren die beiden Grünen Landtagsabgeordneten Gisela Splett und Renate Rastätter mit großem Erstaunen und deutlicher Kritik. Mit einem Schreiben an Finanzminister Stratthaus haben sie ihre Position deutlich gemacht und den Finanzminister aufgefordert, die Verkaufspläne einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Die beiden Landtagsabgeordneten betonen die Bedeutung des Hochschulgartens, einer Einrichtung, die internationales Renommee genießt. Renate Rastätter: „Mit einem Verkauf des Grundstücks wird der Hochschulgarten geopfert, ohne dass bisher Klarheit über einen Ersatzstandort besteht.“ Auch wenn ein neuer Standort gefunden würde, bräuchte es Jahre, um einen vergleichbaren Garten neu anzulegen. Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen betont, dass es sich beim Hochschulgarten der Pädagogischen Hochschule um eine unverzichtbare Einrichtung handelt. Zu berücksichtigen sei, dass rund 40 % der Schulen in Baden-Württemberg über einen Schulgarten oder ein naturnahes Schulumfeld verfügen und die neuen Bildungspläne der Umwelt- und Naturerziehung eine zentrale Bedeutung zuweisen. Die Arbeit im Schulgarten sei prädestiniert, Schülerinnen und Schülern handlungs- und praxisorientiert positive Erfahrungen und Einstellungen gegenüber der Natur und Umwelt zu vermitteln. „Das hierfür notwendige Know-how können die angehenden Lehrerinnen und Lehrer im Hochschulgarten erwerben. Eine Einrichtung dieser Bedeutung verlagert man nicht mal eben aus kurzfristigen finanziellen Erwägungen“, so Rastätter.

Für Verwunderung sorgt der geplanten Grundstücksverkauf auch vor dem Hintergrund, dass das Land im Jahr 2001 dem damals dort ansässigen Kinderhaus Kunterbunt das Mietverhältnis mit der Begründung gekündigt hatte, das Gebäude bzw. Grundstück werde für Zwecke der Vollzugsanstalt benötigt. Gisela Splett hatte damals als Stadträtin Gespräche mit dem Staatlichen Vermögens- und Hochbauamt geführt und sich für den Fortbestand des Kindergartens eingesetzt. Für sie passen die damalige Argumentation und die jetzigen Verkaufsabsichten nicht zusammen. Splett: „Die 2001 vorgebrachte Begründung für die Kündigung des Mietverhältnisses mit dem Kinderhaus Kunterbunt verliert nachträglich jegliche Glaubwürdigkeit. Erst zwingt man einen Kindergarten, sich unter Zeitdruck auf die schwierige Suche nach Ersatzräumlichkeiten zu machen und dann wird das Gebäude abgerissen und das Grundstück als Gewerbefläche verkauft. Ein derartiges Vorgehen von Seiten des Landes kann nicht unwidersprochen hingenommen werden.“

Zu bedenken geben die beiden Landtagsabgeordneten auch, dass in unmittelbarer Umgebung des betroffenen Grundstücks zahlreiche Einrichtungen des Landes anzutreffen sind, u.a. die Vollzugsanstalt, das Oberlandesgericht und das Generallandesarchiv sowie die Staatliche Akademie der bildenden Künste, die Hochschule Wirtschaft und Technik sowie die Pädagogische Hochschule. Auch deshalb halten Gisela Splett und Renate Rastätter einen Grundstücksverkauf für kurzsichtig. Der Verbleib des Grundstücks im Eigentum des Landes sei sinnvoll, um langfristig auf eventuellen künftigen Flächenbedarf bei den angrenzenden Landeseinrichtungen reagieren zu können. Gleichzeitig würde ein Verzicht auf die Verkaufspläne den für die Lehrerausbildung und Forschung unverzichtbaren Hochschulgarten für die kommenden Jahre sichern.