Pressemitteilung vom 18. Februar 2008
Gisela
Splett und Renate Rastätter für
Erhalt des Hochschulgartens
„Verkauf des landeseigenen
Grundstücks ist kurzsichtig und
widerspricht früheren
Argumentationen des Landes“
Auf die Nachricht
vom geplanten Verkauf des
landeseigenen Grundstücks Ecke
Moltke-/Stabelstraße reagieren
die beiden Grünen
Landtagsabgeordneten Gisela
Splett und Renate Rastätter mit
großem Erstaunen und deutlicher
Kritik. Mit einem Schreiben an
Finanzminister Stratthaus haben
sie ihre Position deutlich
gemacht und den Finanzminister
aufgefordert, die Verkaufspläne
einer kritischen Überprüfung zu
unterziehen.
Die beiden Landtagsabgeordneten
betonen die Bedeutung des
Hochschulgartens, einer
Einrichtung, die internationales
Renommee genießt. Renate
Rastätter: „Mit einem Verkauf
des Grundstücks wird der
Hochschulgarten geopfert, ohne
dass bisher Klarheit über einen
Ersatzstandort besteht.“ Auch
wenn ein neuer Standort gefunden
würde, bräuchte es Jahre, um
einen vergleichbaren Garten neu
anzulegen. Die
bildungspolitische Sprecherin
der Grünen betont, dass es sich
beim Hochschulgarten der
Pädagogischen Hochschule um eine
unverzichtbare Einrichtung
handelt. Zu berücksichtigen sei,
dass rund 40 % der Schulen in
Baden-Württemberg über einen
Schulgarten oder ein naturnahes
Schulumfeld verfügen und die
neuen Bildungspläne der Umwelt-
und Naturerziehung eine zentrale
Bedeutung zuweisen. Die Arbeit
im Schulgarten sei
prädestiniert, Schülerinnen und
Schülern handlungs- und
praxisorientiert positive
Erfahrungen und Einstellungen
gegenüber der Natur und Umwelt
zu vermitteln. „Das hierfür
notwendige Know-how können die
angehenden Lehrerinnen und
Lehrer im Hochschulgarten
erwerben. Eine Einrichtung
dieser Bedeutung verlagert man
nicht mal eben aus kurzfristigen
finanziellen Erwägungen“, so
Rastätter.
Für Verwunderung sorgt der
geplanten Grundstücksverkauf
auch vor dem Hintergrund, dass
das Land im Jahr 2001 dem damals
dort ansässigen Kinderhaus
Kunterbunt das Mietverhältnis
mit der Begründung gekündigt
hatte, das Gebäude bzw.
Grundstück werde für Zwecke der
Vollzugsanstalt benötigt. Gisela
Splett hatte damals als
Stadträtin Gespräche mit dem
Staatlichen Vermögens- und
Hochbauamt geführt und sich für
den Fortbestand des
Kindergartens eingesetzt. Für
sie passen die damalige
Argumentation und die jetzigen
Verkaufsabsichten nicht
zusammen. Splett: „Die 2001
vorgebrachte Begründung für die
Kündigung des Mietverhältnisses
mit dem Kinderhaus Kunterbunt
verliert nachträglich jegliche
Glaubwürdigkeit. Erst zwingt man
einen Kindergarten, sich unter
Zeitdruck auf die schwierige
Suche nach Ersatzräumlichkeiten
zu machen und dann wird das
Gebäude abgerissen und das
Grundstück als Gewerbefläche
verkauft. Ein derartiges
Vorgehen von Seiten des Landes
kann nicht unwidersprochen
hingenommen werden.“
Zu bedenken geben die beiden
Landtagsabgeordneten auch, dass
in unmittelbarer Umgebung des
betroffenen Grundstücks
zahlreiche Einrichtungen des
Landes anzutreffen sind, u.a.
die Vollzugsanstalt, das
Oberlandesgericht und das
Generallandesarchiv sowie die
Staatliche Akademie der
bildenden Künste, die Hochschule
Wirtschaft und Technik sowie die
Pädagogische Hochschule. Auch
deshalb halten Gisela Splett und
Renate Rastätter einen
Grundstücksverkauf für
kurzsichtig. Der Verbleib des
Grundstücks im Eigentum des
Landes sei sinnvoll, um
langfristig auf eventuellen
künftigen Flächenbedarf bei den
angrenzenden Landeseinrichtungen
reagieren zu können.
Gleichzeitig würde ein Verzicht
auf die Verkaufspläne den für
die Lehrerausbildung und
Forschung unverzichtbaren
Hochschulgarten für die
kommenden Jahre sichern.