Pressemitteilung vom 8. Mai 2007

 

Variantenentscheidung für den Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört stellt Naturschutz hintan

 

„Die Entscheidung für einen gesteuerten Polder statt einer Dammrückverlegung lässt Zweifel aufkommen“, so die Karlsruher Abgeordnete Gisela Splett, „ob Naturschutz und Hochwasserschutz im Integrierten Rheinprogramm wie ursprünglich festgelegt noch als gleichberechtigte Ziele wahrgenommen werden.“ Ein Indiz für die schwache Stellung des Naturschutzes sei auch, dass bei der gestrigen Verkündung der Entscheidung im Regierungspräsidium die Ökologie amtlicherseits gegenüber den Vertretern der Wasserwirtschaft deutlich unterrepräsentiert war.

 

Splett, die sich eine Entscheidung pro Dammrückverlegung gewünscht hätte, hebt hervor, dass diese Variante nicht nur umweltverträglicher, sondern auch deutlich kostengünstiger als ein Polder wäre. „Und auch für Karlsruhe wäre es doch eine tolle Sache, wenn wir am Rhein wieder einen Auwald mit natürlicher Überflutungsdynamik hätten.“

 

Als entscheidendes Argument für den Polder wird von Seiten des Regierungspräsidiums nun die Auswirkung einer Dammrückverlegung auf die Wirksamkeit des pfälzischen Rückhalteraums Daxlander Au genannt. Dieser Aspekt, so kritisiert Splett, wurde erst Ende 2006 in die Diskussion gebracht, nachdem Zweifel an der naturschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Polderlösung aufgetaucht waren.

 

Doch auch jetzt sei zu fragen, ob die Entscheidung juristisch wasserdicht und ein Polder hinsichtlich FFH-Verträglichkeit überhaupt genehmigungsfähig sei. Da alle Varianten zu erheblichen Beeinträchtigungen des betroffenen Natura 2000-Gebietes führen, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Hierbei sei die ökologisch verträglichste Variante zu wählen. Nach Ansicht der Karlsruher Abgeordneten ist es fraglich, ob allein der Verweis darauf, dass das Land Rheinland-Pfalz Anpassungs­maßnahmen am Polder Daxlander Au ablehnt, ausreicht, um diese sich aus europäischen Richtlinien ergebenden Anforderungen auszuhebeln.

 

Als aufschlussreich wertet die Landtagsabgeordnete die Aussage des Regierungspräsidiums, dass alle untersuchten Varianten mit der geplanten Trinkwassergewinnung im Kastenwört vereinbar wären. Splett sieht sich diesbezüglich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass das Argument Trinkwasserschutz jedenfalls kein Ausschlusskriterium für eine Dammrückverlegung ist.

 

Im weiteren Verfahren ist nach Ansicht der Grünen Abgeordneten entscheidend, dass die der Variantenauswahl zugrunde gelegten ökologischen Flutungen tatsächlich realisiert werden. „Hieran“, so betont Splett, „darf nicht gerüttelt werden. Wenn die gewählte Variante überhaupt genehmigungsfähig ist, dann nur mit einem Flutungsregime, das weitgehend den natürlichen Wasserständen des Rheins entspricht.“