Gemeinsame grün-rote Pressemitteilung vom 22. Mai 2012
Grün-Rot eröffnet Kommunen
Handlungsspielräume
„Keine Grabsteine aus
ausbeuterischer Kinderarbeit“
Die
Regierungsfraktionen GRÜNE und
SPD haben einen Gesetzentwurf
zur Änderung des
Bestattungsgesetzes in den
Landtag eingebracht, durch den
es Kommunen ermöglicht werden
soll, die Verwendung von
Grabsteinen aus Kinderarbeit auf
ihren Friedhöfen zukünftig zu
verbieten. „Damit setzen wir ein
deutliches Zeichen zur
Bekämpfung von ausbeuterischer
Kinderarbeit“, betonten die
Landtagsabgeordnete Gisela
Splett und Alexander
Salomon (GRÜNE) sowie Johannes
Stober und Frank Mentrup (SPD).
Gerade Natursteine gehören zu
den Produkten, die oftmals unter
massivem Einsatz von
ausbeuterischer Kinderarbeit
gewonnen werden. Viele
Grabsteine, die in
Baden-Württemberg verwendet
werden, stammen aus Steinbrüchen
in Ländern wie z. B. Indien, in
denen ausbeuterische
Kinderarbeit alltäglich ist.
Schon im Jahr 2002 hat
Deutschland die Konvention 182
der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO)
ratifiziert, welche Maßnahmen
fordert, um die schlimmsten
Formen von Kinderarbeit zu
verhindern.
Mehrere Kommunen in
Baden-Württemberg hatten die
Regierungsfraktionen explizit um
die Schaffung einer
Rechtsgrundlage gebeten, um die
Verwendung von Grabsteinen aus
Kinderarbeit auf ihren
Friedhöfen verbieten zu können.
Die schwarz-gelbe Landes-regierung
hatte dies abgelehnt, mit
Hinweis darauf, dass eine
partnerschaftliche
Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft zielführender sei.
„Leider ist eine freiwillige
Zusammenarbeit oftmals nicht
ausreichend. Wir schaffen
nunmehr die gesetzliche
Grundlage dafür, dass die
Kommunen selbst entscheiden
können, ob sie Grabsteine aus
Kinderarbeit auf ihren
Friedhöfen verbieten möchten“,
sagten Stober und Salomon.
Das
Saarland hatte als erstes
Bundesland bereits 2009 eine
landesgesetzliche Ermächtigung
im Bestattungsgesetz geregelt.
Kommunen wie Saarbrücken haben
diese Regelung bereits genutzt
und erlauben für Friedhöfe nur
noch das Aufstellen von
Grabsteinen, die nachweislich
ohne ausbeuterische Kinderarbeit
im Sinne der ILO-Konvention 182
hergestellt wurden. „Wir sind
froh, dass jetzt auch die
Kommunen in Baden-Württemberg
eine Ermächtigungsgrundlage
haben werden, um ihre
Friedhofsatzungen entsprechend
zu ändern“, so Splett und
Mentrup.
Die Verbreitung von Grabsteinen
aus Indien und China hat in den
letzten 20 Jahren deutlich
zugenommen. Geschätzte 30-60%
der neu errichteten Grabsteine
in Deutschland sind
Billigimporte aus Indien und
stammen damit zumeist aus
ausbeuterischer Kinderarbeit
„Der Kunde weiß leider häufig
nicht woher der Stein stammt und
welche teilweise katastrophalen
Arbeitsbedingungen in vielen
Herkunftsländern vorherrschen.
Unabhängig gesetzlicher Vorgaben
sollte deshalb beim
Grabsteinkauf sorgfältig
vorgegangen werden“, so die
Abgeordneten der
Regierungsfraktionen aus der
Region Karlsruhe.
Eine Zertifizierung mit dem
Xertifix- oder Fair
Stone-Siegel, die garantieren,
dass die Steine ohne
Kinderarbeit hergestellt wurden,
bietet hier eine gute
Orientierungshilfe für den
Verbraucher. Als gute
Alternative gelten auch deutsche
und europäische Steine, die an
die hiesigen
Witterungsbedingungen, was
Frostbeständigkeit,
Materialstabilität und
Verfärbungen betrifft, in
besonderer Weise angepasst sind.
Xertifix: www.xertifix.de/ Fair Stone: http://fairstone.win--win.de/