Gemeinsame grün-rote Pressemitteilung vom 22. Mai 2012

 

Grün-Rot eröffnet Kommunen Handlungsspielräume

 

„Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit“

 

Die Regierungsfraktionen GRÜNE und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes in den Landtag eingebracht, durch den es Kommunen ermöglicht werden soll, die Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen zukünftig zu verbieten. „Damit setzen wir ein deutliches Zeichen zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit“, betonten die Landtagsabgeordnete Gisela Splett  und Alexander Salomon (GRÜNE) sowie Johannes Stober und Frank Mentrup (SPD).

 

Gerade Natursteine gehören zu den Produkten, die oftmals unter massivem Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit gewonnen werden. Viele Grabsteine, die in Baden-Württemberg verwendet werden, stammen aus Steinbrüchen in Ländern wie z. B. Indien, in denen ausbeuterische Kinderarbeit alltäglich ist. Schon im Jahr 2002 hat Deutschland die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert, welche Maßnahmen fordert, um die schlimmsten Formen von Kinderarbeit zu verhindern.

 

Mehrere Kommunen in Baden-Württemberg hatten die Regierungsfraktionen explizit um die Schaffung einer Rechtsgrundlage gebeten, um die Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen verbieten zu können. Die  schwarz-gelbe Landes-regierung hatte dies abgelehnt, mit Hinweis darauf, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zielführender sei. „Leider ist eine freiwillige Zusammenarbeit oftmals nicht ausreichend. Wir schaffen nunmehr die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Grabsteine aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen verbieten möchten“, sagten Stober und Salomon.

 

Das Saarland hatte als erstes Bundesland bereits 2009 eine landesgesetzliche Ermächtigung im Bestattungsgesetz geregelt. Kommunen wie Saarbrücken haben diese Regelung bereits genutzt und erlauben für Friedhöfe nur noch das Aufstellen von Grabsteinen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden. „Wir sind  froh, dass jetzt auch die Kommunen in Baden-Württemberg eine Ermächtigungsgrundlage haben werden, um ihre Friedhofsatzungen entsprechend zu ändern“, so Splett und Mentrup.

Die Verbreitung von Grabsteinen aus Indien und China hat in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen. Geschätzte 30-60% der neu errichteten Grabsteine in Deutschland sind Billigimporte aus Indien und stammen damit zumeist aus ausbeuterischer Kinderarbeit „Der Kunde weiß leider häufig nicht woher der Stein stammt und welche teilweise katastrophalen Arbeitsbedingungen in vielen Herkunftsländern vorherrschen. Unabhängig gesetzlicher Vorgaben sollte deshalb beim Grabsteinkauf sorgfältig vorgegangen werden“, so die Abgeordneten der Regierungsfraktionen aus der Region Karlsruhe.

 

Eine Zertifizierung mit dem Xertifix- oder Fair Stone-Siegel, die garantieren, dass die Steine ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, bietet hier eine gute Orientierungshilfe für den Verbraucher. Als gute Alternative gelten auch deutsche und europäische Steine, die an die hiesigen Witterungsbedingungen, was Frostbeständigkeit, Materialstabilität und Verfärbungen betrifft, in besonderer Weise angepasst sind.

Xertifix: www.xertifix.de/  Fair Stone: http://fairstone.win--win.de/