MdL Splett fordert:
Bahnlärm muss bei
Lärmaktionsplan
berücksichtigt werden!
Die GRÜNE
Landtagsabgeordnete Gisela
Splett zeigt sich überrascht
über die
Presseberichterstattung zur
Hauptversammlung des
Bürgervereins in Bulach in
den BNN vom 12.01.09. In dem
Zeitungsartikel ist davon
die Rede, dass die
Lärmbelastung der
Bulacherinnen und Bulacher
durch Zuglärm im Karlsruher
Lärmaktionsplan keine Rolle
spielen werde, weil
entsprechende
Lärmkartierungen erst ab
60.000 Zügen pro Jahr
erstellt werden müssten.
Die umweltpolitische
Sprecherin der GRÜNEN im
Landtag erläutert, dass
ihrem Kenntnisstand
entsprechend die Regelung,
dass Lärmbelastungen an
Bahnstrecken erst ab 60.000
Zügen pro Jahr zu erfassen
seien, nur außerhalb von
Ballungsräumen gilt. Nach
der
EU-Umgebungslärmrichtlinie
waren die Lärmkarten für
Ballungsräume mit mehr als
250.000 Einwohnern,
Hauptverkehrsstraßen mit
einem Verkehrsaufkommen von
über sechs Millionen
Kraftfahrzeugen pro Jahr und
Haupteisenbahnstrecken mit
einem Verkehrsaufkommen von
über 60 000 Zügen pro Jahr
und Großflughäfen mit mehr
als 50.000 Flugbewegungen
bis 30. Juni 2007 zu
erstellen.
In Karlsruhe greift die
Regelung für die
Ballungsräume. Innerhalb
Karlsruhes sind deshalb alle
relevanten Lärmbelastungen
zu ermitteln; das umfasst
auch Straßen und
Schienenstrecken mit einem
geringeren Verkehrsaufkommen
und dementsprechend auch
die Bahnstrecken, die zu
Lärmbelastungen in Bulach
führen.
Das Fehlen der von
Eisenbahnstrecken
ausgehenden Lärmbelastung in
den vorliegenden
Lärmkartierungen ist darauf
zurückzuführen, dass für die
Lärmkartierung entlang der
Bahnstrecken das
Eisenbahnbundesamt zuständig
ist und dieses seinen
Verpflichtungen nicht
zeitgerecht nachgekommen
ist. „Diese Situation ist
höchst unbefriedigend“,
betont Splett, „darf aber
nicht dazu führen, dass von
Bahnlärm geplagte auf den
Sankt-Nimmerleins-Tag
vertröstet werden.“
Die Thematik sei auch im
Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Karlsruher
Lärmaktionsplan angesprochen
worden. Bei der
Veranstaltung am 03.11.08
habe Einigkeit geherrscht,
dass ein nachgelagertes
Beteiligungsverfahren zum
Lärmaktionsplan
durchgeführt werden soll,
sobald die
Lärmkartierungsergebnisse
für die Bahnstrecken
vorliegen.