Pressemitteilung vom 07. November 2007
Angriff auf Natur- und Artenschutzrecht der EU
Gisela
Splett warnt vor Schwächung des
Naturschutzrechts
Die Grünen im
Landtag haben die
Landesregierung aufgefordert,
eine Bundesratsinitiative aus
Hessen zum EU-Naturschutzrecht
abzulehnen. Hessen hat in einem
Entschließungsantrag, der am
Freitag auf der Tagesordnung der
Bundesratssitzung in Berlin
steht, die Überarbeitung von
FFH- und Vogelschutzrichtlinie
gefordert.
"Unter dem Titel 'Das
europäische Naturschutzrecht
evaluieren und zukunftsfähig
ausgestalten'
(Bundesrat-Drucksache 768/07)
verbirgt sich", so die
naturschutzpolitische Sprecherin
der Grünen im Landtag Gisela
Splett, "ein Angriff auf das
Natur- und Artenschutzrecht der
Europäischen Union." Der
Entschließungsantrag, der am
Freitag auf der Tagesordnung des
Bundesrats steht, wolle
wirtschaftlichen Interessen
Vorrang geben. Unter dem
Schlagwort "Zukunftsfähigkeit"
wolle die hessische Regierung
die Vergangenheit der beiden
Naturschutz-Richtlinien
aufrollen und die Uhr
zurückdrehen.
Splett: "Dieser Vorstoß ist
inhaltlich falsch und kommt zur
Unzeit. Gerade jetzt, wo die
Meldeverfahren für das
Schutzgebietsnetz weitestgehend
abgeschlossen sind, schadet
erneute Unruhe und erschwert die
Umsetzung." Die Landtagsgrünen
weisen darauf hin, dass das
Schutzgebietsnetz Natura 2000
inzwischen Früchte trägt. "Bei
den von den EU-Richtlinien
erfassten Arten zeigen sich
erste Erfolge. Dies belegt, dass
wir auf dem richtigen Weg sind.
Gleichwohl gibt der Zustand der
Natur keinen Grund zur
Entwarnung. Um den Artenschwund
zu stoppen, brauchen wir weitere
Anstrengungen - und keine
Schwächung des Naturschutzes,
wie es der hessische
Entschließungsantrag anstrebt."