Pressemitteilung vom 07. November 2007

 

Angriff auf Natur- und Artenschutzrecht der EU

 

Gisela Splett warnt vor Schwächung des Naturschutzrechts

Die Grünen im Landtag haben die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative aus Hessen zum EU-Naturschutzrecht abzulehnen. Hessen hat in einem Entschließungsantrag, der am Freitag auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung in Berlin steht, die Überarbeitung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie gefordert.
 

"Unter dem Titel 'Das europäische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsfähig ausgestalten' (Bundesrat-Drucksache 768/07) verbirgt sich", so die naturschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag Gisela Splett, "ein Angriff auf das Natur- und Artenschutzrecht der Europäischen Union." Der Entschließungsantrag, der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats steht, wolle wirtschaftlichen Interessen Vorrang geben. Unter dem Schlagwort "Zukunftsfähigkeit" wolle die hessische Regierung die Vergangenheit der beiden Naturschutz-Richtlinien aufrollen und die Uhr zurückdrehen.

Splett: "Dieser Vorstoß ist inhaltlich falsch und kommt zur Unzeit. Gerade jetzt, wo die Meldeverfahren für das Schutzgebietsnetz weitestgehend abgeschlossen sind, schadet erneute Unruhe und erschwert die Umsetzung." Die Landtagsgrünen weisen darauf hin, dass das Schutzgebietsnetz Natura 2000 inzwischen Früchte trägt. "Bei den von den EU-Richtlinien erfassten Arten zeigen sich erste Erfolge. Dies belegt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Gleichwohl gibt der Zustand der Natur keinen Grund zur Entwarnung. Um den Artenschwund zu stoppen, brauchen wir weitere Anstrengungen - und keine Schwächung des Naturschutzes, wie es der hessische Entschließungsantrag anstrebt."