Gemeinsame Pressemitteilung mit Alexander Salomon vom 07. November 2014
Splett und Salomon: „Ökologie, Heimat und Genuss in einer Hand“ – Förderprogramm für Baumschnitt startet
Mit einer neuen
Prämie belohnt Grün-Rot die
Pflege von Streuobstbäumen mit
15 Euro pro Baum – Anträge sind
ab sofort möglich.
„Streuobstwiesen sind ein wertvolles Stück Heimat – auch für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten, die hier noch einen Rückzugsort finden. Diese einzigartige Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen, gesunden Produkten wollen wir erhalten, indem wir ihre fachgerechte Pflege auch finanziell honorieren“, sind sich die beiden Landtagsabgeordneten Gisela Splett und Alexander Salomon aus Karlsruhe einig. Pro Baum und Jahr beträgt die Förderung 15 Euro. Die Baumschnittprämie kann zweimal innerhalb von fünf Jahren ausgezahlt werden. Ab sofort können Interessierte einen Antrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe stellen.Zuständig ist die Abteilung 3 - Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen. Die Anträge können unter www.streuobst-bw.info heruntergeladen und ausgefüllt werden. Antragsteller können Aufpreisinitiativen, Gemeinden, Vereine, Mostereien, Landschaftserhaltungsverbände, aber auch Gruppen von Privatpersonen sein. „Damit wollen wir anregen, Netzwerke vor Ort zu bilden und das Engagement für die Streuobstwiesen zu bündeln“, erklärt Alexander Salomon. Die Frist für die Beantragung der Baumschnitt-Prämie des Landes läuft bis zum 15. Mai 2015.
Die Antragsgemeinschaften sollen dazu ein kleines Schnittkonzept vorlegen, das sich über fünf Jahre erstreckt. Die Antragschancen erhöhen sich durch Einhaltung einiger Kriterien wie Angaben zur Verwertung des Mahdgutes, Verzicht auf synthetische Pestizide und Düngemittel, der Anteil an Obstbäumen mit einer Stammhöhe über 1,60 Metern, Umweltbildungsaktivitäten beispielsweise mit Schulen, sowie faire Preise für die Bewirtschafter. „Damit schaffen wir Anreize, sich über den reinen Schnitt hinaus für die Kulturlandschaft zu engagieren“, fügt Salomon hinzu.
"Wir sehen Streuobstwiesen als wichtigen Teil der baden-württembergischen Kulturlandschaft. Sie zeichnen sich durch hohe Artenvielfalt aus, liefern leckeres Obst und sind Teil einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion, die meist regional vertrieben und beworben wird“, erklärt Gisela Splett (Grüne). Die Förderung durch sei ein wichtiger neuer Baustein zur nachhaltigen Bewirtschaftung und damit Erhaltung dieser Kleinode. Möglich wird sie durch einen Haushaltsantrag der Grünen, der den Etat für Streuobst um 1,5 Millionen Euro erhöht.
Die Wirkung des Programms soll weit über die Mindestförderperiode hinausreichen: „Schon mit zwei Schnitten innerhalb von fünf Jahren können Bäume für die nächsten Jahrzehnte revitalisiert werden. In den Haushaltsberatungen werden wir uns daher dafür einsetzen, die dafür zur Verfügung stehenden Mittel noch einmal deutlich aufzustocken.“ Mit vergleichsweise geringem Aufwand könne so ein relevanter Teil des Streuobst-Bestandes gesichert werden. „Grün-Rot verbindet damit Naturschutz, Heimat und Genuss in einer Hand“, fassen die beiden Karlsruher Abgeordneten Splett und Salomon zusammen. Baden-Württemberg besitzt rund 120.000 ha Streuobstwiesen und damit die größten Bestände Europas. Diese weisen mit ihren über 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie über 3.000 Obstsorten eine der höchsten Werte biologischer Vielfalt in Europa aus. Die Schnittförderung ist Teil einer umfassenden Streuobstkonzeption der Landesregierung. Diese will die Pflege und Vermarktung von Streuobst fördern.
Weitere Informationen zur Schnittprämie unter: http://www.streuobstbw.info/pb/,Lde/Startseite/Foerderung/Foerderung+Baumschnitt oder beim Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter 0711/126-2185. Auf der Seite können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden.