Pressemitteilung vom 30. März 2009

 

Verwendung von Recyclingpapier: Karlsruher Hochschulen alles andere als Vorreiter

 

Splett und Rastätter fordern verstärkte Anstrengungen für umweltfreundliche

Beschaffung

 

Die GRÜNEN Abgeordneten Gisela Splett und Renate Rastätter weisen darauf hin, dass die Karlsruher Hochschulen in Sachen Recyclingpapier noch großen Nachholbedarf haben.

 

Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der beiden Parlamentarierinnen. Die Verwendung von Recyclingpapier ist Teil einer umweltfreundlichen Beschaffung, da bei seiner Herstellung erheblich weniger Ressourcen verbraucht werden. Der Recyclingpapieranteil könne deshalb als Hinweis darauf gewertet werden, welchen Stellenwert ökologische Kriterien bei der Beschaffung haben, betonen Splett und Rastätter.

 

Sachliche Argumente sprechen ohnehin für Recyclingpapier: es ist ökologisch vorteilhafter, in der Regel kostengünstiger und erfüllt – bei richtiger Auswahl - alle Qualitätskriterien. So berücksichtigt das Umweltzeichen „Blauer Engel“ bei Papier nicht nur die Herkunft der Rohstoffe, sondern auch weitere Umweltaspekte sowie die Gebrauchstauglichkeit bis hin zu Anforderungen an die Haltbarkeit.

 

Dass hohe Recyclingpapieranteile problemlos möglich sind, zeigen positive Beispiele wie z.B. die Universitäten Konstanz und Freiburg. In Konstanz wird Recyclingpapier nahezu flächendeckend eingesetzt; Ausnahmen bestehen beispielsweise für Urkunden und „Repräsentationsschreiben“. In Freiburg hat man den Recyclingpapieranteil innerhalb weniger Jahre auf 75% erhöht.

 

Ganz anders die Situation in Karlsruhe: Hier liegt der Recyclingpapieranteil in der Druckerei bei nur 5 bis 10%, im Rechenzentrum zwischen 10 und 15%. In der pädagogischen Hochschule liegt die Quote bei ca. 15% und an der Hochschule Karlsruhe wird gar kein Recyclingpapier verwendet.

 

Splett und Rastätter weisen darauf hin, dass Vorschriften wie die Beschaffungsanordnung, die Umweltschutz als allgemein verbindlichen Beschaffungs- und Vergabegrundsatz vorschreibt, auch für die Hochschulen des Landes gelten. „Wir fordern, dass endlich Ernst gemacht wird mit umweltfreundlicher Beschaffung. Es ist ein Armutszeugnis, wenn die Hochschulen hier gegenüber Landesbehörden und anderen Einrichtungen hinterherhinken.“