Pressemitteilung vom 15. Dezember 2009
Splett und Rastätter zu Planungen für Zweite Rheinbrücke:
„Regierungspräsidium plant über Karlsruher Interessen hinweg“
Land kündigt Beginn des Planfeststellungsverfahrens „vor der Sommerpause 2010“ an
Entsprechend der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der GRÜNEN Abgeordneten Gisela Splett hatte das Land in seiner dem Bund vorgelegten Planung für die Zweite Rheinbrücke „die Möglichkeit einer späteren Verbindung von der 2. Rheinbrücke zur B 36 in der Art, dass eine solche Verknüpfung zu einem späteren Zeitpunkt mit relativ geringen Kosten hätte ergänzt werden können“ vorgesehen. Dem habe der Bund nicht zugestimmt und – „mit Blick auf eine zügigere Verkehrsführung“ – eine Änderung der Planung verlangt. Vorgesehen sei nun entsprechend den Vorgaben des Bundes der Anschluss an die Dea-Scholven-Straße durch „Parallelrampen“. Derzeit würden die vom Bund geforderten Änderungen in die Planung eingearbeitet. Mit der Erteilung des Sichtvermerks durch den Bund könne somit frühestens im Frühjahr 2010 gerechnet werden. Das Innenministerium betont, dass eine spätere Verbindung zur B 36 im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen vorgesehen ist und auch nach den geforderten Änderungen möglich bleibt.
Für die GRÜNEN Landtagsabgeordneten Renate Rastätter und Gisela Splett sind mit dieser Antwort die offenen Fragen nicht geklärt: „Unklar ist, warum das Land überhaupt so geplant hat. Anscheinend wollte man im Regierungspräsidium die Anbindung an die B 36 vorantreiben“. Überhaupt sei Antwort der Landesregierung sehr mager ausgefallen. „Auf weitere Fragen, beispielsweise zum Zusammenhang zwischen Zweiter Rheinbrücke und Nordtangente, ist das Innenministerium nicht eingegangen. Und die Frage, wie die Positionierung des Karlsruher Gemeinderates gegen die geplante Zweite Rheinbrücke durch Land und Bund berücksichtigt wird, ist mit dem wenig aussagekräftigen Satz „Die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe wird in die planerischen Überlegungen mit einbezogen“, beantwortet.“ Genau das, so die beiden Landtagsabgeordneten, sei aber in Anbetracht der planerischen Alleingänge des Regierungspräsidiums zu bezweifeln.
„Land und Bund planen lustig vor sich hin, ohne sich um die Interessen der KarlsruherInnen zu kümmern“, lautet deshalb das Fazit von Rastätter und Splett.