Pressemitteilung vom 30. November 2006
Grüne fragen: wo sind unsere Schonwälder im Hardtwald hin?
Splett fordert Vergrößerung statt heimlichen Wegfall des Schutzes
Mit dem Ziel der
Erhaltung der Alteichenbestände
sind 1988 im Karlsruher
Hardtwald drei Schonwälder mit
insgesamt 14,4 ha Fläche
ausgewiesen worden. In diesen
Schonwäldern mit den Namen
„Wildpark“, „Sulzwegschlag“ und
„Teichelholz“ ist die
forstwirtschaftliche Nutzung
eingeschränkt; Ziel ist die
möglichst lange Erhaltung alter
Eichen als Lebensraum und Relikt
der Wildparkzeit. So steht es
auf den Internet-Seiten der
Stadt. Und auch im
Schutzgebietsverzeichnis
Baden-Württemberg (siehe:
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/11385)
und im
Waldschutzgebietsverzeichnis
(siehe:
http://www.wald-online-bw.de/pdf/wald/waldschutzgebiete.pdf
und
http://www.wald-online-bw.de/2wald/waldschutzgebiete/wsgkarte/index.html)
sind die drei Schonwälder
enthalten.
Doch auch wenn die Schonwälder im Internet noch zu existieren scheinen, ist ihr rechtlicher Status inzwischen wohl erloschen. „Aufmerksam gemacht hierauf hat mich die Stellungnahme der Landesregierung auf meinen Antrag zur Maikäferbekämpfung" (siehe: http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0384_d.pdf), führt die Grüne Landtagsabgeordnete Gisela Splett aus.
„Während die Zielsetzung meines Antrags darin bestand, die Schonwaldfläche im Hardtwald im Hinblick auf die Verbesserung des Alteichenschutzes womöglich noch zu vergrößern, hat die Landesregierung geantwortet, dass es derzeit gar keine Schonwälder im nördlichen Hardtwald gäbe. Diese Aussage hat mich sehr überrascht.“ Offenbar hat man es unterlassen, die 1988 zu Schonwäldern erklärten Flächen per Rechtsverordnung zu sichern, wie dies seit der Novellierung des Landeswaldgesetzes 1995 notwendig war. Laut Landesforstverwaltung läuft seit 1995 ein Verfahren, in dem „alle bis dahin bestehenden Waldschutzgebiete in Rechtsverordnungen umgewandelt werden“.
Für die Schonwälder im Hardtwald hat man diese Sicherung durch Rechtsverordnung, die bis 2005 fällig war, aus unbekannten Gründen nicht vorgenommen.
Hier sieht es die Forstverwaltung anscheinend als ausreichend an, dass der Hardtwald Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist. Dies ersetze, so Splett, jedoch keineswegs die Ausweisung von Schonwäldern mit speziellen waldbaulichen Zielen. Eigenartig sei auch, dass die anderen Karlsruhe Schonwälder - die zum Teil ebenfalls in FFH-Gebieten liegen - im Jahr 2002 mit einer Neuverordnung rechtlich abgesichert wurden, die drei Schonwälder im Hardtwald aber sang- und klanglos ausgeschieden sind.
„14,4 ha Schonwald sind praktisch unbemerkt verschwunden“, kritisiert Splett und fordert das Land auf, die Schonwälder um wichtige Naturschutzflächen zu ergänzen und schnell wieder auszuweisen.