Gemeinsame Pressemitteilung mit Anneke Graner vom 4. Mai 2015
												
												189.000 
												Euro für Albgaustadion in 
												Ettlingen
												
												MdL Anneke 
												Graner (SPD) und Gisela Splett 
												(Grüne): „Förderzusage für 
												Sanierung Albgaustadion in 
												Ettlingen hilft gezielt den 
												Vereinen vor Ort und kommt der 
												heimischen Bauwirtschaft und dem 
												örtlichen Handwerk zugute“
												
												Insgesamt fördert das Land im 
												Jahr 2015 84 kommunale 
												Sportstättenbauprojekte mit 
												Zuschüssen in Höhe von rund 12,5 
												Millionen Euro. Darauf haben 
												sich das Kultusministerium, die 
												Regierungspräsidien, die 
												kommunalen Landesverbände und 
												die drei baden-württembergischen 
												Sportbünde verständigt. Zu den 
												Nutznießern gehört auch die 
												Sanierung des Albgaustadions in 
												Ettlingen, teilen die 
												Abgeordneten Gisela Splett 
												(Grüne) und Anneke Graner (SPD) 
												mit. „Die gezielte 
												Landesförderung leistet einen 
												entscheidenden Beitrag, 
												vorhandene Sportstätten zu 
												modernisieren und neue Projekte 
												in Angriff zu nehmen. Davon 
												profitieren insbesondere Schulen 
												und Vereine. Eine gut ausgebaute 
												und in Schuss gehaltene 
												Infrastruktur sichert ein 
												vielfältiges Sportangebot für 
												Kinder und Bürger und bietet das 
												Potential, es weiter zu 
												entwickeln“, so die 
												Landtagsabgeordneten Graner und 
												Splett. Konkret geht es in 
												Ettlingen um die Rundbahnanlage 
												Typ B im Albgaustadion. Durch 
												den Zuschuss des Landes in Höhe 
												von 189.000 Euro kann die 
												Sanierung umgesetzt werden. 
												
												Förderfähig sind der Neubau und 
												die Sanierung von Turn- und 
												Sporthallen sowie von 
												Sportfreianlagen (Sportplätze, 
												Leichtathletikanlagen). Die 
												Zuschüsse sind an die 
												Voraussetzung gebunden, dass die 
												Sportstätten vielfältig genutzt 
												werden können. Die Hallen und 
												Anlagen sollen sowohl für den 
												Sportunterricht als auch für den 
												Übungs- und Wettkampfbetreib von 
												Sportvereinen geeignet sein. Der 
												Fördersatz beträgt in der Regel 
												30 Prozent der zuschussfähigen 
												Ausgaben.