Gemeinsame Pressemitteilung mit dem FDP-Abgeordneten Friedrich Bullinger vom 31. Juli 2008

 

Bahn und Energieversorger haben Nachholbedarf: Vögel immer noch vom Stromtod bedroht

 

Minister Hauk unterstützt Antrag - Netzbetreiber sollen Auflagen umsetzen

 

Anlässlich ihrer parlamentarischen Anträge haben die Abgeordneten Dr. Friedrich Bullinger, FDP/DVP, und Dr. Gisela Splett, Die Grünen, den Minister für Ernährung und ländlichen Raum aufgefordert, die Deutsche Bahn AG sowie die Energieversorgungs-Unternehmen an ihre Verpflichtung zum Vogelschutz zu erinnern.

 

Bullinger zeigte sich zufrieden über die verbindliche Zusage des Ministers, die Unternehmen aufzufordern, den Schutz der Vögel vor dem Stromtod zu intensivieren. "Vogelschutz ist ein parteiübergreifendes Thema, und hier müssen alle an einem Strang ziehen. Ich freue mich mit meiner Kollegin Splett, dass Minister Hauk unserer Aufforderung nachkommt." Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt den Netzbetreibern vor, flächendeckend bis zum Jahr 2012 Vorkehrungen gegen den Stromtod von Vögeln an Überlandleitungen zu treffen.

 

Entgegen der Auskunft der Landesregierung seien diese Vorkehrungen keinesfalls umfassend getroffen, so Bullinger. Er habe diverse Anlagen selbst in Augenschein genommen und weiterhin gravierende Mängel in Bezug auf die Sicherheit von Großvögeln vorgefunden. Bullinger: "Zwei Drittel der vorgegebenen Zeitspanne sind abgelaufen, es wird Zeit für eine Zwischenbilanz!"

 

Splett mahnte darüber hinaus das Fehlen einer Positivliste vogelsicherer Mastkonstruktionen und fehlende Regelungen für Bahnoberleitungen an. Vielerorts würden immer noch ungeeignete Masttypen verbaut. Gemeinsam forderten Splett und Bullinger den Minister auf, die deutsche Bahn und die Netzbetreiber an ihre Verantwortung zu erinnern. Der Vogelschutz sei ein wichtiges Anliegen und sollte ernst genommen werden. Deshalb müsse er vorangetrieben werden und dürfe nicht zum Schaden der Großvögel auf der Strecke bleiben.

 

Drucksachennummern:

Antrag Gisela Splett: DS 14/2528

Antrag Friedrich Bullinger: 14/2445