Pressemitteilung vom 2. Mai 2012

 

Salomon und Splett: „Ein Tariftreuegesetz schützt ArbeitnehmerInnen und unterstützt den Mittelstand"

 

Lohndumping darf nicht durch öffentliche AuftraggeberInnen unterstützt werden

 

Die Karlsruher Abgeordneten der Grünen im Landtag, Gisela Splett und Alexander Salomon, begrüßen die Ankündigung der Landesregierung, auch in Baden-Württemberg ein Tariftreuegesetz einzuführen. Das Gesetz regelt, dass zukünftig öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich an den vorherrschenden Tarifvertrag ihrer Branche halten. Wenn es keinen oder nur einen Tarifvertrag mit geringer Verbreitung gibt, greift ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. „Lohndumping darf nicht durch öffentliche Auftraggeber unterstützt werden", positioniert sich Alexander Salomon. „Wir setzen damit zielstrebig ein im Koalitionsvertrag festgeschriebenes Versprechen um." Nur vier von 16 Bundesländern haben bisher kein Tariftreuegesetz oder keine entsprechende Gesetzesinitiative ihrer Landesregierungen.

 

Gisela Splett wies darauf hin, dass der baden-württembergische Mittelstand von einem Tariftreuegesetz profitiere: „Unser Mittelstand ist innovativ und zahlt gute und faire Löhne. Solche Unternehmen bringen das Land voran. Ein ruinöser Wettbewerb auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen schadet dem Land und den soliden Unternehmen."

 

Das Gesetz soll für alle öffentlichen Auftraggeber in Baden-Württemberg gelten. Nicht nur das Land und die Kommunen, auch Unternehmen des Landes sind daran gebunden. Es gilt nicht nur für den Auftragnehmer, sondern muss auch von den Subunternehmen eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Vertragsstrafe, die bei Wiederholung verschärft werden kann und letztlich sogar zum Ausschluss bei künftigen Ausschreibungen führen kann. „Die öffentlichen Auftraggeber setzen damit ein klares Signal für gute Arbeit, die einen guten Lohn verdient, von dem ArbeitnehmerInnen und ihre Familien leben können. Es ist absehbar, dass auch die verbleibenden Länder ohne Tariftreuegesetz sich auf Dauer dieser Verpflichtung nicht entziehen können", so die beiden Abgeordneten abschließend.