Pressemitteilung vom 30. Januar 2012

Staatssekretärin Splett: Zuschüsse für die Karlsruher Kombilösung sind festgelegt
 
„Die Zuschüsse von Bund und Land für die die sogenannte Karlsruher Kombilösung einschließlich des Kriegstraßentunnels sind festgelegt“, betonte Staatssekretärin für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett, am Montag, 30. Januar 2012 in Stuttgart: „Die Landesregierung beobachtet allerdings mögliche Kostensteigerungen und Verzögerungen mit großer Sorge. Spielräume gibt es angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte kaum.“
 
Schon Ende vergangenen Jahres habe Minister Winfried Hermann die Stadt  Karlsruhe darüber informiert, dass das Land den Ergänzungsantrag der KASIG dem Bundesverkehrsministerium zugeleitet hat, verbunden mit der Bitte um endgültige Aufnahme des Teilprojekts „Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ in die Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms.
 
Zugleich habe der Minister darauf hingewiesen, dass die bereits jetzt bekannten Kostensteigerungen und vermehrten Meldungen über Verzögerungen beim Bauablauf im Ministerium mit Sorge beobachtet werden. Zu befürchten seien weitere Kostensteigerungen und eine Verschiebung der Fertigstellung des Projekts. Dies sei umso bedenklicher, als das GVFG-Bundesprogramm 2019 auslaufe und danach keine Fördermittel des Bundes mehr zur Verfügung stehen. Auch sei fraglich, ob das Land weitere, nicht auszuschließende Kostensteigerungen kofinanzieren könne. Minister Hermann habe deshalb schon damals an die Stadt appelliert, intensiv nach Einsparmöglichkeiten zu suchen.
 
Die Prüfung des von der Stadt gestellten und nun an das Bundesverkehrsministerium weitergeleiteten Ergänzungsantrags habe zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 500 Mio. Euro ergeben. Er sei vor dem Hintergrund der Förderzusagen aus dem Jahr 2008 zu sehen.
 
Von den damals angemeldeten Gesamtkosten in Höhe von 495 Mio. Euro seien 436 Mio. Euro vom Bund als zuwendungsfähig akzeptiert worden. Der  Fördersatz des Bundes beträgt gemäß GVFG-Regelung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bewilligt wurden im Dezember 2008 deshalb 178 Mio. Euro Bundesmittel für den Kaiserstraßentunnel. Der Zuschuss des Bundes für den Kriegsstraßentunnel wurde noch nicht fest zugesagt, hätte aber rechnerisch bei ca. 80 Mio. Euro gelegen. Zwischen Stadt und Land wurde etwa zeitglich mit der Bewilligung seitens des Bundes im  Dezember 2008 eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen. Danach beteiligt sich das Land mit 100,8 Euro in 12 Jahresraten am Gesamtprojekt Kombilösung. Festgehalten ist in der Finanzierungsvereinbarung: „Die Stadt Karlsruhe wird die durch die Finanzierungsbeiträge des Bundes und des Landes nicht gedeckten Kosten tragen.“
 
Im Jahr 2010 hat die Stadt dann den genannten Ergänzungsantrag gestellt. Darin hat sie die Gesamtkosten des Vorhabens mit 638 Mio. Euro beziffert, was einer Kostensteigerung von fast 30 % entspricht. Dieser Ergänzungsantrag verfolgte neben der Anmeldung dieser Mehrkosten auch das Ziel, für den Kriegsstraßentunnel eine feste Zusage zu bekommen.
 
Gegenüber dem ursprünglichen Antrag wurden im Rahmen der gründlichen Prüfung 70 Mio. Euro Mehrkosten vor allem für den Kaiserstraßentunnel als zuwendungsfähig anerkannt. Die zuwendungsfähigen Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich demnach nun auf 500 Mio. Euro. Die vom Land bereits 2008 zugesagten 100 Mio. Euro entsprechen ca. 20 Prozent dieser zuwendungsfähigen Kosten, so dass kein Anlass besteht, über einer erhöhten Landeszuschuss nachzudenken. Vom Bund sind bei Anerkennung der Mehrkosten und Aufnahme des Kriegsstraßentunnelns in Förderkategorie „a“ ca. 300 Mio. Euro Zuschuss zu erwarten. Eine entsprechende Bewilligung liegt noch nicht vor.