Pressemitteilung vom 24. Januar 2007

Grüne kritisieren Kürzungen beim Schienennahverkehr:

MdL Gisela Splett und Renate Rastätter: „Rote Laterne für Baden-Württemberg“

Seit gestern Nachmittag kann es jeder im Internet nachlesen (www.3-loewen-takt.de): Ab Juni 2007 werde tausende Berufspendler eine neue Fahrmöglichkeit für den Weg zur Arbeit suchen müssen, weil ihr Zug nicht mehr fährt. Noch stärker betroffen sein werden die zahlreichen Fahrgäste, die am Abend oder am Wochenende bequem und umweltfreundlich mit dem Zug fahren wollen. Karlsruhe und Umgebung ist von den Kürzungen erfreulicherweise fast nicht betroffen, da das von den Kommunen stark mitfinanzierte Regional-Stadtbahn-Netz von den Änderungen fast nicht betroffen ist. Näheres zu den Planungen finden Sie am Ende der Mitteilung.

Besonders ärgerlich: Kein anderes Bundesland kürzt sein Angebot so stark wie Baden-Württemberg. Rund 40% der nach der Kürzung der Bundesmittel von den Bundesländern abbestellten Zugkilometer werden in Baden-Württemberg gestrichen. Viele Bundesländer, z. B. Bayern und Rheinland-Pfalz verzichten völlig auf Kürzungen.

Die Karlsruher Abgeordneten der Grünen im Landtag Gisela Splett und Renate Rastätter zeigen für diese Politik kein Verständnis: „Die Landesregierung bestraft die Berufspendler, die sich ökologisch vorbildlich verhalten, und treibt sie zurück zum Auto. Das hilft weder der Umwelt, noch der Wirtschaft. Denn wenn die verstopften Straßen noch voller werden, ist davon auch der Verkehr betroffen, der gar nicht anders kann, wie z. B. Lieferanten und Handwerker.“

Die Behauptung, das Land müsse die Streichungen vornehmen, weil es sich finanziell den Ausgleich der Kürzungen durch den Bund nicht leisten könne, haben die Regierungsparteien selbst widerlegt. CDU und FDP haben in den Haushaltsberatungen die Mittelansätze für das Projekt Stuttgart 21 in den Jahren 2007 und 2008 wegen der absehbaren Bauverzögerung um jeweils 15 Mio. € gekürzt. Damit hätten die vorgesehen Zugstreichungen im Wert von 14 Mio. € je Jahr in den nächsten 2 Jahren vermieden werden können.

Mit den Kürzungen gefährdet die Landesregierung die positive Entwicklung des Schienennahverkehrs in Baden-Württemberg der letzten Jahre. Wie die seit Jahren stetig steigenden Verkaufszahlen des Baden-Württemberg-Tickets zeigen, werden die Züge dank der Verbesserungen der letzten Jahre verstärkt auch für Freizeitaktivitäten genutzt. Die massiven Verschlechterungen am Abend und am Wochenende drohen, diesen Trend umzukehren.

Gisela Splett: „Wir werden bei diesem Unsinn nicht tatenlos zusehen. Die in den nächsten Wochen stattfindenden regionalen Fahrplankonferenzen werden wir zusammen mit den betroffenen Fahrgästen zum Protest nutzen.“ Die Fahrplankonferenz für die Region Mittlerer Oberrhein findet am 29. Januar um 9:30 Uhr im Haus der Wirtschaft in Karlsruhe statt.

Folgende Verschlechterungen für Karlsruhe plant die Landesregierung:

Strecke Karlsruhe – Graben-Neudorf – Mannheim:

• Mo-Fr fällt der erste Zug Karlsruhe ab 4.25 Uhr nach Mannheim aus. Diese Fahrgäste werden zukünftig nicht mehr mit dem Zug zur Arbeit fahren können, denn wer um diese Zeit unterwegs ist hat keinen Arbeitsplatz mit Gleitzeit, der es ermöglicht, in Zukunft einen späteren Zug zu nehmen.

Strecke Karlsruhe – Pforzheim – Mühlacker:

• Mo – Fr fällt die S-Bahn 20.44 Uhr ab Pforzheim nach Karlsruhe Rheinhafen aus. Damit beginnt der wenig attraktive Stundentakt am Abend ab Pforzheim bereits eine Stunde früher als bisher um 20.16 Uhr.
• Am Samstag gibt es bisher 2 mal täglich durchgehende S-Bahnen von Bad Wildbad nach Karlsruhe und zurück, die zwischen Pforzheim und Karlsruhe Hbf ohne Halt fahren. Diese Züge fallen zwischen Pforzheim und Karlsruhe aus.

Strecke Karlsruhe – Baden-Baden – Offenburg:

• Von Karlsruhe nach Offenburg Karlsruhe fällt am Morgen täglich ein Zug aus: Mo-Fr ab Karlsruhe um 3.01, Sa um 6.27 und So um 6.50.
• Von Offenburg nach Karlsruhe fällt am Morgen täglich ein Zug aus: Mo-Fr ab Karlsruhe um 4.32, Sa um 7.28 und So um 5.07.
Für die ausfallenden Züge an Arbeitstagen gilt auch hier, dass die betroffenen Fahrgäste zukünftig nicht mehr mit dem Zug zur Arbeit fahren können, weil sie keine Möglichkeit haben, später zu fahren.